Die Mehrheit von Umwelt- und der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments haben gestern Dienstag, 14. Juni, mit einem Entschließungsantrag gegen  den Kommissionsvorschlag abgestimmt Investitionen in Erdgas und Atomkraft als klimafreundlich zu definieren.

"....keineswegs ein Freifahrtschein für Erdgas...!". !" „Ingbart Liebing foto vku
“….keineswegs ein Freifahrtschein für Erdgas…!” Ingbart Liebing foto vku

Die EU-Kommission hatte zuvor vorgeschlagen, die beiden Energiequellen in die sogenannte Taxonomie aufzunehmen – eine Art Label für Investitionen in klimafreundliche Technologie. Das Plenum des EU-Parlaments wird in der ersten Juliwoche über die Ablehnung des Kommissionsvorschlags entscheiden. Stimmt eine Mehrheit des Plenums für die Ablehnung, wäre der Kommissionsvorschlag gescheitert und die beiden Energiequellen würden nicht in die Taxonomie aufgenommen.

„Das Ergebnis der Abstimmung zeigt auf, dass sowohl die von der Kommission vorgeschlagenen Kriterien als auch die Bedeutung von Erdgas als Brücke hin zur Erreichung der Klimaziele missverstanden werden“,  kommentierte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing den Ablauf. und er ist der Meinung sollte sich diese Linie durchsetzen, schwäche das den Ausbau der erneuerbaren Energien und gefährde die Klimaziele.

Liebing stellte in seinem Statement noch ein mal klar, vor dem aktuellen geopolitischen Hintergrund „…ist es wichtiger denn je, unser Energiesystem durch erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff unabhängiger von fossilen Importen zu machen. Weil klimaneutrale Alternativen derzeit fehlen, ist es notwendig, neue erdgasbetriebene, aber so schnell wie möglich auf Wasserstoff umrüstbare Kraftwerke zu bauen. Sie sind das einzige Vehikel, das Versorgungssicherheit und den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien verbindet, indem sie das wind- und sonnenabhängige Angebot der Erneuerbaren ausgleichen.“

Aus Sicht Liebings sind die vorgeschlagenen Nachhaltigkeitskriterien sind aus kommunalwirtschaftlicher Sicht sehr restriktiv. Insbesondere die Emissionsgrenzwerte sowie die Kapazitätsgrenzen für neue Kraftwerke sind keineswegs ein Freifahrtschein für Erdgas. Dennoch ist der ergänzende delegierte Rechtsakt unverzichtbar für die schnelle und erfolgreiche Reduzierung von CO2-Emissionen.

Für den VKU erklärte Liebing weiter eine Ablehnung des delegierten Rechtsakts durch das Europäische Parlament bei der Abstimmung im Juli wäre ein sehr problematisches Signal für die Energie- und für die Finanzwirtschaft. Sollte es im Plenum zu einer Ablehnung des delegieren Rechtsakts kommen, muss die Bundesregierung auf nationaler Ebene handeln und mit einer bedarfsgerechten Förderung und einem geeigneten Marktdesign sehr zügig für die richtigen Rahmenbedingungen sorgen. Ohne diese Unterstützung wird ein wirtschaftlicher Betrieb neuer Kraftwerke und KWK-Anlagen nicht möglich sein. Dabei brauchen wir gerade diese Kraftwerke für Versorgungssicherheit und den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien. Andernfalls verlieren wir noch mehr der ohnehin knapp bemessenen Zeit, um die Klimaziele zu erreichen.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: ” Die Ausschüsse für Wirtschaft und Umwelt haben klare Kante gezeigt!”