Der Bundesverband WindEnergie (BWE)  sieht teils noch erheblichen Verbesserungsbedarf beim Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes (ROG)  , um die beabsichtigte Beschleunigung bei Planungs- und Genehmigungsverfahren zu befördern.

" ... Planvorbehalt sofort überall dort aussetzen, wo weniger als 2  Prozent der Fläche ... !!!  ; Bild U+ E
” … Planvorbehalt sofort überall dort aussetzen, wo weniger als 2  Prozent der Fläche … !!! ; Bild U+ E

In seiner Stellungnahme vom vergangenen Freitag, 10. Juni, machte der BWE deutlich, dass kurzfristig und bis zum Erreichen der Klimaziele auf die Mehrstufigkeit (Raumordnungs-, Regional-, und Kommunalplanung und der anschließenden Genehmigungsverfahren) zunächst verzichtet werden muss, damit die Planungs- und Zulassungsbehörden ihre verfassungsmäßige Pflicht zum Klimaschutz und zur Erreichung der Ausbauziele erfüllen können.

Auch wenn die Beschleunigung der Planverfahren wichtig sei, brauche es nun zusätzlich schnelle Lösungen. Deshalb sei es erforderlich, den Planvorbehalt sofort überall dort auszusetzen, wo weniger als 2  Prozent der Fläche im jeweiligen Plangebiet für die Windenergie ausgewiesen ist, fordert der BWE.

Daneben sei wichtig, zusätzliche Rechtsunsicherheiten in den Verfahren des ROG und mögliche Verhinderungsplanungen auch auf Regionalebene zu vermeiden. Auch dazu unterbreitet der BWE konkrete Vorschläge. Umwelt- und Energie-Report berichtet