Die Bundesregierung hat am vergangenen Sonntag, 19. Juni, bekannt gegeben welche zusätzlichen Maßnahmen sie anlässlich  der Drosselung der Gaslieferungen aus Russland ergreifen will, um Gas einzusparen und den  Einsatz von Gas für die Stromerzeugung und die Industrie zu senken  auch dazu wie sie  die Befüllung der Speicher weiter forcieren will. Umwelt- und Energie-Report hat dazu am gestrigen Dienstag, 21. Juni, ausführlich berichtet, s. unten. Hier nun berichten wir zum

"...um Gas einzusparen und den  Einsatz von Gas für die Stromerzeugung und die Industrie zu senken..!"
“…um Gas einzusparen und den  Einsatz von Gas für die Stromerzeugung und die Industrie zu senken..!”

Überblick über die von  Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck bereits ergriffenen Maßnahmen „zur Stärkung der Vorsorge im Erdgasbereich:

Die Bundesregierung und das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium haben so es wie das Bundeswirtschafts- und Klimaministerium (BMWK)  aufzeigt seit Monaten ein breites Portfolio an Maßnahmen ergriffen, um die Vorsorge zu stärken und Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere folgende Maßnahmen:

  1. Einkauf von Erdgas

Das Bundeswirtschaftsministerium hat bereits im März 2022 über den Marktgebietsverantwortlichen THE Gas beschaffen lassen. Dieses Ankaufprogramm ist mittlerweile abgeschlossen. Insgesamt konnten rd. 950 Mio. m³ Erdgas erworben werden, die bis Ende Mai in die Speicher eingebracht wurden. Seit dem 18.03.2022 wurden die Gasspeicher überwiegend wieder gefüllt. Nach niedrigen Speicherständen im Winter liegen die Stände aktuell bei rund 56% und damit über den Speicherständen des Vorjahres im gleichen Zeitraum.

  1. Sicherung der Liquidität der Akteure auf dem Markt für Erdgaseinkauf

Um das Funktionieren des Energiemarktes – und damit der Energieversorgung – sicherzustellen und besonders betroffenen Unternehmen angesichts der stark gestiegenen Gaspreise die notwendige Liquidität zu sichern, hat die Bundesregierung mit KfW-Krediten unterstützt.

Zusätzlich hat die Bundesregierung, als Teil des Schutzschildes für vom Ukraine-Krieg betroffenen Unternehmen, ein neues Absicherungsinstrument geschaffen. Hierbei geht es um Unternehmen, die an den Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln. Sie müssen Sicherheitsleistungen (sog. Margins) finanzieren, die umso höher sind, je stärker die Preise steigen. Damit die Energiehändler genug Liquidität haben, stellt die Bundesregierung finanzielle Mittel in Form von Kreditlinien der KfW bereit und sichert sie über eine Bundesgarantie ab. Seit dem 17. Juni 2022 können Beratungsgespräche zum Programm geführt werden. Voraussichtlich Ende Juni 2022 kann die Antragstellung starten.

  1. Gasspeichergesetz

Das am 25. März vom Deutschen Bundestag verabschiedete „Gasspeichergesetz“ ist am 30.April  in Kraft getreten. Es regelt erstmals, dass Gasspeicher zu Beginn der Heizperiode fast vollständig gefüllt sein müssen, um sicher durch den Winter zu kommen. Dafür werden konkrete Füllstände vorgegeben: Zum 1. Oktober müssen die Speicher zu 80 Prozent gefüllt sein, zum 1. November zu 90 Prozent und am 1. Februar immer noch zu 40 Prozent.

Auch als Folge davon sind die Gasspeicher- laut BMWK – schon jetzt deutlich besser gefüllt als in den Vorjahren – und das betont das BMWK , nachdem zu Beginn des Jahres die Speicherstände auf einem historischen Tief waren.

  1. Befüllung des größten Gasspeichers Rehden sowie weiterer Erdgasspeicher

Um ausreichende Füllstände von Gasspeichern in Deutschland sicherzustellen, hat Bundesminister Robert Habeck am 1. Juni 202 eine Ministerverordnung erlassen, die am 2. Juni 2022 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung ermöglicht es, Speicheranlagen mit besonders niedrigen Ständen rechtzeitig aufzufüllen. Damit kann jetzt auch Deutschlands größter Gasspeicher in Rehden, der bislang historisch niedrige Stände aufwies, befüllt werden. Die Einspeicherung geschieht durch den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe, der nun noch einmal Kreditlinien für die

,um ausreichende Füllstände von Gasspeichern in Deutschland sicherzustellen, hat Bundesminister Robert Habeck am 1. Juni 202 eine Ministerverordnung erlassen". Robert Habeck bild bmwi
“…um ausreichende Füllstände von Gasspeichern in Deutschland sicherzustellen, habe ich, Bundesminister Robert Habeck am 1. Juni 202 eine Ministerverordnung erlassen”. Robert Habeck bild bmwi

Einspeicherung erhalten soll (s. oben). Der Gasspeicher in Rehden steht im Eigentum der Gazprom-Germania-Gruppe (künftig SEFE). Er wurde anders als Speicher anderer Eigentümer über Monate nur in geringfügigem Maß befüllt; über Monate lag der Füllstand nur bei 2 Prozent. Erst durch die Aktivitäten von THE in den letzten Wochen sind die Füllstände wieder gestiegen.

  1. Zügiger Ausbau der LNG-Infrastruktur

Deutschland hat bislang keinen Hafen, an dem Flüssiggas angelandet werden kann. Das ist aber nötig, um die Gasversorgung aus nicht-russischen Quellen zu stärken und so unabhängig von russischen Importen zu werden. Die Bundesregierung treibt daher mit Hochdruck die Errichtung von sogenannten schwimmenden LNG-Terminals voran. Sie hat erstens vier Spezialschiffe, sogenannte FSRU, gesichert, auf denen Flüssiggas wieder in Gas umgewandelt werden. Zweitens hat sie mit einem LNG-Beschleunigungsgesetz die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Bau der nötigen Anbindungen an Land zu beschleunigen, damit bereits im Winter zwei der vier FSRU-Schiffe in Betrieb gehen können und so LNG in das deutsche Gasversorgungsnetz eingespeist werden kann. „Hieran arbeiten alle Beteiligten mit Hochdruck“, so das BMWK in seinem Statement.

  1. Absicherung der Treuhandverwaltung GPG (nunmehr Securing Energy for Europe GmbH, SEFE)

Um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, hat die Bundesregierung die Treuhandverwaltung der Gazprom Germania längerfristig abgesichert, durch Überführung der bisherigen Treuhand nach Außenwirtschaftsrecht in eine Treuhand nach dem Energiesicherungsgesetz. Zugleich hat die Bundesregierung das durch Sanktionen von russischer Seite ins Straucheln geratene Unternehmen über ein Darlehen in einem Umfang von 9-10 Mrd. Euro vor der Insolvenz bewahrt. Lesen Sie dazu auch unsere Berichte, s. unten!

  1. Schutz von energie- und handelsintensiven Unternehmen

Um energie- und handelsintensive Unternehmen, die besonders von Erdgas- und Strompreisanstiegen betroffen sind, zu unterstützen, ist ein viertes Programm im Rahmen des Schutzschildes für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen auf der Zielgraden. Es ergänzt die drei bereits angelaufenen Unterstützungsmaßnahmen bestehend aus KfW-Krediten, dem Sonderbürgschaftsprogram und dem Margining – Absicherungsinstrument .  Dieses vierte Programm zur temporären Kostendämpfung ermöglicht einen zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses ohne Rückzahlungspflicht. Die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung wird in Kürze erwartet, entsprechend ist mit dem Start der Antragstellung in den kommenden Wochen zu rechnen.

Lesen Sie dazu auch unsere Berichte: Gegen Verlängerung der Atomkraft – für zusätzliche Maßnahmen für weniger Gasverbrauch

 und auch: Gazprom: Deutsche Tochter im Mittelpunkt der Regierungspressekonferenz

und weiter auch noch: Gazprom ausgehebelt: Erdgas-Speicher wird befüllt …!!!“