Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag, 24. Juni , den Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung beschlossen.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck  zeigte sich zufrieden und betonte damit seien  wichtige Teile des im April im Kabinett verabschiedeten Osterpakets final vom Bundestag verabschiedet worden. In einem nächsten Schritt berät nun der Bundesrat über die Maßnahmen.

"...wichtige Etappe geschafft, die vor allem den Ausbau der Stromnetze beschleunigt...!" Robert Habeck und Jochen Homann,Chef Bundesnetzagentur (r.) bild bundesnetzag.
“…wichtige Etappe geschafft, die vor allem den Ausbau der Stromnetze beschleunigt…!” Robert Habeck und Jochen Homann,Chef Bundesnetzagentur (r.) bild bundesnetzag.

Habeck dazu: „Damit ist eine wichtige Etappe geschafft, die vor allem den Ausbau der Stromnetze beschleunigt. Denn für eine erfolgreiche Energiewende ist es entscheidend, dass der Netzausbau mit dem beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien Schritt halten kann!“

Mit dem Gesetz wird der sogenannte Bundesbedarfsplan für den Ausbau der Stromnetze aktualisiert. Zudem werden die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Stromnetze weiter gestrafft und beschleunigt, heißt es im Statement des Bundeswirtschafts- und Klimaministeriums  (BMWK) dazu.  So können künftig Vorhaben stärker gebündelt werden. Beispielsweise kann unter bestimmten Voraussetzungen bei neuen Stromautobahnen (sog. Höchstpannungsgleichstromleitungen -HGÜ) auf die Bundesfachplanung verzichtet werden. Damit kann eine von mehreren Planungsebenen entfallen. Darüber hinaus werden der Einsatz und die Mitwirkungsmöglichkeiten von Projektmanagern verbessert, da häufig Personalknappheit in den Planungs- und Genehmigungsbehörden ein Hemmnis darstellt. Auch werden Regelungen getroffen, um den vorzeitigen Baubeginn bei bestimmten Projekten zu erleichtern, das heißt, der Bau kann dann parallel zum Zulassungsverfahren beginnen. Auch für die Verteilernetze gibt es Neuerungen. Der Rechtsrahmen der Verteilernetzplanung wird zu einer stärker vorausschauenden und integrierten Verteilernetzplanung weiterentwickelt. Zudem werden Netzanschlussprozesse vereinfacht und digitalisiert.

In Reaktion auf die Situation an den Energiemärkten sieht das Gesetz darüber hinaus Änderungen im Recht der Endkundenbelieferung und im Kartellrecht vor. Damit stärken wir die Verbraucher und sorgen für mehr Schutz vor überhöhten Preisen. Die Ersatzversorgung und die Grundversorgung mit Strom und Gas werden voneinander abgegrenzt, die preisliche Kopplung beider Instrumente generell aufgehoben.

Damit soll Rechtsklarheit und Transparenz geschaffen werden, um Rechtsstreitigkeiten so wie sie in der jüngsten Vergangenheit gang und gebe waren, künftig möglichst zu vermeiden. Die Bundesnetzagentur erhält zusätzliche Aufsichtsmöglichkeiten über Energielieferanten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Rückzug einzelner Energielieferanten aus dem Markt. Energielieferanten müssen einen Rückzug aus dem Markt künftig drei  Monate vorher ankündigen und das sowohl gegenüber ihren Kunden als auch gegenüber der Bundesnetzagentur.

„Ad-hoc Kündigungen wie wir sie im letzten Winter leider erlebt haben, haben einige Verbraucherinnen und Verbraucher kalt erwischt und stark verunsichert. Dem schieben wir jetzt einen Riegel vor. So etwas kann es künftig nicht mehr geben“, konstatierte Habeck kategorisch.

Zum dritten enthält das am vergangen Freitag  im Bundestag verabschiedete Gesetz Anpassungen im Wettbewerbsrecht. Konkret geht es um Anpassungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die eine stärkere Beobachtung der Raffinerien und des Kraftstoffhandels durch die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt (MTS-K) ermöglichen. Zugleich wird die Datenbasis für die Arbeit des Bundeskartellamts verbessert und erweitert. Künftig erhält das Bundeskartellamt auch Daten zu den an Tankstellen im Tagesverlauf verkauften Kraftstoffmengen. Die verschärfte kartellrechtliche Preismissbrauchsaufsicht im Energiesektor wird um weitere fünf Jahre verlängert und auf den Bereich der Fernwärme ausgeweitet.