Der Bundestag wird voraussichtlich heute, Donnerstag 07. Juli,  auf Basis der Beschlussempfehlungen des Umweltausschusses sowie des Energie- und Klimaschutzausschusses in zweiter und dritter Lesung ein umfangreiches Gesetzespaket verabschieden, das den Hochlauf der Erneuerbaren Energien ermöglichen soll. Das Paket, darunter EEG, Bundesnaturschutzgesetz und Wind-an-Land-Gesetz, will einen massiven Ausbau für die Erneuerbaren Energien erreichen.

" ...aber auch das Timing ist ein wichtiges Signal .....!" Hermann Albers überbringt seine Botschaften immer mit einem Lächeln
” …aber auch das Timing ist ein wichtiges Signal …..!” Hermann Albers überbringt seine Botschaften immer mit einem Lächeln

„Mit der… Verabschiedung des Gesetzespakets will die Bundesregierung ein Ausrufezeichen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und den Leistungsträger Wind an Land setzen“, urteilte gestern, Mittwoch 06. Juli,  bereits  der Bundesverband WindEnergie (BWE). Neben dem Inhalt der Gesetze ist aus seiner Sicht dabei aber auch das Timing ein wichtiges Signal: Dass die Gesetze noch vor der Sommerpause des Parlaments beschlossen werden, unterstreicht aus Sicht des BWE, dass die Koalition nicht nur den Willen hat, die Energiewende endlich voranzutreiben, sondern die Ankündigungen auch tatsächlich in Gesetze überführt“, kommentiert Hermann Albers, Präsident des BWE.

Zu den Maßnahmen gehören die Klarstellungen, dass Erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen und in der Schutzgüterabwägung Vorrang vor anderen Belangen genießen. Zudem wird die dauerhafte Anhebung der Ausbaukorridore für die Windenergie an Land und auf See verankert und ein Zwei-Prozent-Flächenziel gesetzlich festgeschrieben. Der BWE begrüßt zudem die sechsmonatige Verlängerung der Realisierungsfristen für Projekte, die krisenbedingt aufgrund von Herausforderungen in der Lieferkette in Schwierigkeiten kommen. Eine Aussetzung der Pönale wäre aus Sicht von Albers und Verband hier ebenfalls wünschenswert gewesen, da die Gründe für die Verspätungen nicht auf Einzelverschulden zurückzuführen sind, sondern in globalen Herausforderungen liegen. Leichte Verbesserungen hat es auch bei Bürgerenergiegesellschaften gegeben.

Die Ausschlusswirkung soll für das Repowering älterer Windenergieanlagen grundsätzlich nicht mehr gelten, solange die Grundziele der Planung vor Ort nicht berührt sind. So sind für das Repowering in der Planung zwar noch nicht alle Hemmnisse beseitigt, auf Genehmigungsebene „…jedoch teilweise begrüßenswerte, erste Vereinfachungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) erreicht worden!“ Für Neuvorhaben sind im BNatSchG jedoch nicht die Verbesserungen erfolgt, die notwendig gewesen wären, um bei den artenschutzrechtlichen Prüfverfahren schneller und rechtssicherer voranzukommen, kritisiert der BWE.  Hier hatten die Energieverbände große Hoffnungen auf das parlamentarische Verfahren gesetzt.

Ebenfalls negativ zu bewerten ist, Albers zufolge, dass die Frist zum Erreichen des ersten Zwischenziels bei der Flächenausweisung im Vergleich zum Kabinettsbeschluss um ein Jahr nach hinten, auf 2027,

„Die Überarbeitungen bei den Flächenzielen für die Bundesländer sind aus unserer Sicht ein klarer Schritt in die falsche Richtung...“, ....Foto: Sascha Ditscher/evm
„Die Überarbeitungen bei den Flächenzielen für die Bundesländer sind aus unserer Sicht ein klarer Schritt in die falsche Richtung…“, ….Foto: Sascha Ditscher/evm

verschoben wurde. Zudem dürfen die Bundesländer nun bis zu 50 Prozent der Flächen im Rahmen von Staatsverträgen untereinander tauschen, statt 25 Prozent wie im Regierungsbeschluss.

„Die Überarbeitungen bei den Flächenzielen für die Bundesländer sind aus unserer Sicht ein klarer Schritt in die falsche Richtung“, kritisiert Hermann Albers heftig. „Zwei Prozent der Fläche brauchen wir in allen Bundesländern – und zwar so schnell wie möglich. Die Möglichkeit auch von Flächenländern untereinander um den Ausbau zu schachern birgt die Gefahr, das ohnehin schon deutlich ausgeprägte Nord-Süd-Gefälle bei der Windenergie auf Jahre hinweg weiter zu zementieren. Die Einführung der Zwischenziele für die Ausweisung der Flächen haben wir bereits in der Entwurfsfassung des Wind-an-Land-Gesetzes kritisiert. Dass dieser Zwischenschritt nun noch weiter nach hinten geschoben wird, ist eine schlechte Nachricht. Zeit ist – besonders in der jetzigen Situation – kein Luxus, den sich die Bundesrepublik leisten kann.

Auch die Streichung des im Kabinettsbeschluss vorhandenen Ziels, die deutsche Energieversorgung bis 2035 komplett klimaneutral aufzustellen, ist bedauerlich.“  Angesichts der durch den russischen Krieg gegen die Ukraine verschärften Krise der fossilen Energiewirtschaft brauche es doch ein schnelles Umsteuern auf Erneuerbare Energien.“

Bei der tatsächlichen Implementierung sieht Albers nun die jeweils Zuständigen vor Ort in der Pflicht. „Der Bund hat vorgelegt. Nun sind die Verantwortlichen in Kommunen und Ländern gefordert. In der Umsetzung bestehen hier regulatorische Spielräume. Die jetzt beschlossenen Gesetze werden erst noch den Praxistest bestehen müssen. Es braucht noch immer mehr Tempo bei den Genehmigungsverfahren und weitere Vereinfachungen beim Repowering, wenn die Bundesregierung ihre Ziel auch erreichen will“, machte Hermann Albers deutlich.

Die Reparaturgesetze, die seitens der Ampelkoalition bereits ins Gespräch gebracht wurden, bieten Ansatzpunkte für ein Nachjustieren zentraler Stellschrauben. Auch der Entschließungsantrag der Ampelfraktionen enthält sinnvolle Ideen mit Blick auf den Artenschutz, deren zeitnahe Umsetzung Erleichterungen für den Ausbau der Windenergie bringen würde.