Die EU-Kommission hat entsprechend der EU-Beihilfevorschriften eine mit 2,98 Milliarden Euro ausgestattete deutsche Regelung,  das neue Förderprogramm der Bundesregierung zur Umstellung der Fernwärme auf Treibhausgasneutralität und zum Neubau neuer klimaneutraler Netze, genehmigt. Das wurde gestern, Dienstag 02. August, von der Kommission bestätigt.

"....die deutsche Regelung ist hilfreich , um den Fernwärmesektor in Deutschland grüner zu machen. ...!" Margrethe Vestager
“….die deutsche Regelung ist hilfreich , um den Fernwärmesektor in Deutschland grüner zu machen. …!” Margrethe Vestager

Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck kommentierte sogleich: „Das ist eine sehr gute Nachricht. Grüne Fernwärmenetze sind ein Schlüssel für eine klimaneutrale Wärmeversorgung und entscheidend, um unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren. Über sie können sich in Zukunft viele Haushalte und Betriebe effizient mit nachhaltiger Wärme versorgen – gespeist aus Erneuerbaren Energien oder Abwärme aus industriellen Prozessen. Vor allem in Städten und dicht besiedelten Gegenden ist der Anschluss an die zunehmend klimaneutrale Fernwärme die beste Lösung, um von Öl- und Gasheizungen wegzukommen. Viele Kommunen stehen in den Startlöchern, um die Wärmeversorgung umzustellen. Mit dem Go aus Brüssel für das Förderprogramm können sie jetzt loslegen.“

Die EU-Kommission ist sich jetzt sicher, wie sie verkündet,  „…die Maßnahme wird dazu beitragen, den Nationalen Energie- und Klimaplan Deutschlands umzusetzen. Zudem unterstützt sie die strategischen Ziele der EU im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal – insbesondere auch zum Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Die Beihilfe soll in Form von direkten Zuschüssen gewährt werden.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager sieht die deutsche Regelung als hilfreich an, um den Fernwärmesektor in Deutschland grüner zu machen. Die Regelung unterstütze „…den Bau effizienterer Fernwärmesysteme und die Dekarbonisierung bestehender Fernwärmesysteme. Deutschland wird den Anteil von erneuerbaren Energien und Abwärme im Wärmesektor so erhöhen und damit seine CO2-Emissionen erheblich senken können.“

So sieht die deutsche Förderregelung im Detail aus:

Im Juni 2022 hat Deutschland bei der Kommission eine geplante Förderregelung für grüne Fernwärme auf Basis von erneuerbaren Energien und Abwärme angemeldet.

Die Regelung ist bis zum 30. August 2028 befristet. Sie steht sowohl Fernwärmenetzbetreibern als auch Betreibern offen, die diese Dienstleistung bislang nicht am Markt anbieten. Die Beihilfe soll in Form von direkten Zuschüssen gewährt werden. Im Rahmen der Maßnahme werden Durchführbarkeitsstudien und Umstellungspläne für den Bau bzw. die Dekarbonisierung von Fernwärmenetzen unterstützt. Nach der Regelung können Fernwärmenetzbetreiber auch Investitionsbeihilfen erhalten für:

  • den Bau neuer Fernwärmesysteme, bei denen erneuerbare Energien und Abwärme einen Anteil von mindestens 75 Prozent ausmachen,
  • die Dekarbonisierung und Modernisierung bestehender Fernwärmesysteme für den Betrieb mit erneuerbaren Energieträgern und Abwärme sowie
  • die Installation von Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren und solarthermischen Quellen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie die Einbindung von Abwärme in die Fernwärmesysteme.

Darüber hinaus sind Betriebsbeihilfen für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen mittels Solarthermie-Anlagen und Wärmepumpen möglich.

Die Förderung für Durchführbarkeitsstudien und Umstellungspläne kann bis zu 50 Prozent der dafür entstehenden Kosten betragen. Bei den Investitionsbeihilfen soll der Beihilfebetrag je Empfänger bis zu 40 Prozent der beihilfefähigen Investitionskosten decken können. Im Falle von Betriebsbeihilfen wird die Beihilfe auf Basis der Wärmemenge berechnet, die aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird. Die Bewilligungsbehörde stellt sicher, dass die Beihilfe die Finanzierungslücke (d. h. den Beihilfebetrag, der für eine andernfalls ausgebliebene Investition den Ausschlag gibt) nicht übersteigt.

Erwartet wird, dass durch diese landesweite Regelung pro Jahr eine Kapazität von annähernd 681 MW für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen installiert wird. Dadurch würden die Treibhausgasemissionen alljährlich um rund 4 Millionen Tonnen CO2 sinken.