Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Monopolkommission, dass beim Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge die Entstehung marktbeherrschender Stellungen zu verhindern ist. Das bestätigte gestern, Donnerstag 18. August,  das Bundeswirtschafts- und Klimaministerium von Minister Robert Habeck.

"...die Entstehung marktbeherrschender Stellungen  verhindern...“
“…die Entstehung marktbeherrschender Stellungen verhindern…“

Der Ansatz der Monopolkommission, dass Ladeinfrastruktur in Kommunen wettbewerblich bereitgestellt werden soll, wird seitens der Bundesregierung ebenfalls unterstützt. Auch die Bundesregierung sieht demnach das Ad-hoc-Laden (gemeint ist das spontane Laden, das keine vertragliche Bindung der Nutzer an einen Anbieter von Ladestrom erfordert) als Angebot im Markt für Ladestrom als eine Option, den Wettbewerb zu stärken. Sie teilt , wie das BMWK gestern in einem gesamten Statement erklärt hat, zudem die Einschätzung, dass bessere Informationen über die Möglichkeit des Ad-hoc-Ladens und Preise der Lade-Angebote es den Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern würde, durch gezielte Nachfrage den Preiswettbewerb zu stärken.

Die Einschätzung der Monopolkommission bezüglich des Regulierungsrahmens für Wasserstoffnetze teilt die Bundesregierung dagegen  nur partiell. Um dem Markthochlauf und der heterogenen Marktstruktur Rechnung zu tragen, wurde bei der eingeführten Übergangsregulierung ein flexibler Ansatz gewählt, wonach es den Betreibern von Wasserstoffnetzen zunächst freisteht, sich freiwillig der Regulierung zu unterwerfen (sogenannte „Opt-in-Regulierung“). Eine nationale Festlegung auf einen bestimmten Regulierungsansatz bei laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene wäre aus Sicht der Bundesregierung derzeit verfrüht, daher gelten diese Regelungen für die Einstiegsphase bis zur Verabschiedung von EU-Vorgaben.

Die Stellungnahme wird nun der Monopolkommission offiziell zugeleitet sowie dem Bundestag und dem Bundesrat übermittelt.

Das Bundeskabinett hat die Stellungnahme der Bundesregierung zum „Achten Sektorgutachten Energie“ der Monopolkommission gestern grundsätzlich beschlossen.
Sie  stimmt also, wie berichtet ,  vielen Feststellungen des Gutachtens im Grundsatz zu. Seit Veröffentlichung des Gutachtens im September 2021,  hat sie – nach eigenen Angaben – vielfältige Maßnahmen zum Ausbau des elektrifizierten Verkehrs und von Wasserstoffnetzen auf den Weg gebracht, die nun auch Empfehlungen der Monopolkommission aufgreifen.
Das im September 2021 vorgestellte Gutachten untersucht die Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung, den Wettbewerb unter Strombörsen im kurzfristigen Stromhandel, den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie die Regulierung einer Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Das Gutachten bezieht sich auf den Betrachtungszeitraum 2019 bis 2021.