Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch, 24. August, diese verschiedene Maßnahmen beschlossen: Zu Energieeinsparungen in öffentlichen und privaten Gebäuden, Informationspflichten zu Energieverbrauch und -kosten sowie Umsetzungspflichten zu Empfehlungen aus den Energieaudits von Unternehmen beinhalten. In Summe soll mit diesen Maßnahmen eine Einsparung von 20 TWh Gas und 10 TWh Strom erreicht werden fasste  Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, am selben Tag die Ziele der Maßnahmen zusammen.

„In Summe soll mit diesen Maßnahmen eine Einsparung von 20 TWh Gas und 10 TWh Strom erreicht werden …...!"  Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:  Kerstin Andreae
„In Summe soll mit diesen Maßnahmen eine Einsparung von 20 TWh Gas und 10 TWh Strom erreicht werden ……!” Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: Kerstin Andreae

Sie bestätigte zugleich: „Wir sind uns mit der Bundesregierung einig, dass es wichtig ist, Verbraucherinnen und Verbrauchern schnellstmöglich Anreize zu Energieeinsparungen zu setzen. Unsere Unternehmen haben selbst ein großes Interesse, dass Energie gespart wird. Viele Unternehmen haben die Kapazitäten für individuelle Anfragen in den Servicezentren bereits stark ausgeweitet, die Nachfrage der Online-Angebote wächst enorm!“

Doch schränkte sie die Einigkeit mit der Bundesregierung  anschließend stark ein: „Die heute beschlossenen Regelungen zur Verbrauchs- und Preisinformation tragen jedoch nicht dazu bei, die Kundinnen und Kunden in ihrer individuellen Situation anzusprechen und sind für die Unternehmen kaum umsetzbar. Die Regelungen sehen vor, dass alle Gasversorgungsunternehmen und Wärmelieferanten, die Endkunden beliefern, diesen bis Ende September einmalig Informationen zum Gas- und Wärmeverbrauch der letzten Abrechnungsperiode und zu den Kosten mit aktuellen Preisen und dem Einsparpotenzial bei Raumtemperatursenkung übermitteln müssen!“

Aus den Daten der Energielieferanten lassen sich aus Sicht des BDEW spezifische Informationen zu einzelnen Wohnungen nur dann ableiten, wenn sie direkt beliefert werden. Schätzung der voraussichtlichen Energiekosten seien zudem ungenau und witterungsabhängig. Änderungen von Umlagen und Preisanpassungen, die eine sechswöchige Ankündigungsfristen haben, sind weitere Informationen, die separat an die Kunden gehen müssen, fordert der Verband.

Hinzu komme, dass es in Deutschland mehrere Millionen Gas- und Wärmekunden gibt. „Eine Datenauswertung und Information der Haushalte, wie nun beschlossen, ist nur mit entsprechender IT-Vorbereitung möglich. Dies führt zu weiteren Kosten im Unternehmen und bindet wiederum Kräfte, die für individuelle Beratung gebraucht werden“, bilanziert die BDEW Spitzenfrau Kerstin Andreae.

Und sie verwies in dem Statement darauf, dass der BDEW hatte vorgeschlagen habe, „…allen Kunden zeitnah mit Beginn der Heizperiode eine generische, also nicht kundenspezifische Information zu den erwartbaren Preis- und Kostenentwicklungen zukommen zu lassen. Dieser Ansatz wäre deutlich praktikabler, ressourcensparender und zielführender gewesen.“