Die NRW-Landesregierung hat am vergangenen Freitag, 26. August eine neue Verordnung erlassen und nutzt dabei nach eigenen Angaben eine Länderöffnungsklausel im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG), um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen.

"Die schwarz-grüne Landesregierung macht Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren...!" Mona- Neubaur, bild nrw Michael Gottschalk
“Die schwarz-grüne Landesregierung macht Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren…!” Mona- Neubaur, bild nrw Michael Gottschalk

Die Klausel ermöglicht es, die förderfähige Flächenkulisse für PV-Anlagen in Nordrhein-Westfalen um Grün- und Ackerlandflächen mit deutlich unterdurchschnittlichem Ertrag in so genannten „benachteiligten Gebieten“ zu erweitern. Hochwertige Ackerböden bleiben demnach  mit Blick auf die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln vorrangig der Landwirtschaft vorbehalten. In den jetzt neu hinzukommenden Freiflächen für die Nutzung von Solarenergie können pro Kalenderjahr in Summe Anlagen mit einer maximalen installierten Leistung von 300 Megawatt (150 Megawatt in 2022) gefördert werden. Das entspricht einer Fläche von jährlich bis zu 400 Hektar, erklärte Wirtschafts- und Energieministerin Mona Neubaur.

Und sie vergaß dabei nicht die neue Landesregierung zu loben:  „Die schwarz-grüne Landesregierung macht Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren und nimmt im Bereich der Photovoltaik verstärkt auch Freiflächen in den Blick. Hier besteht in Nordrhein-Westfalen noch Nachholbedarf, das vorhandene Potenzial tatsächlich zu nutzen. Mit der Verordnung verbessern wir die Rahmenbedingungen für Freiflächen-PV in benachteiligten Gebieten. Damit stellen wir die Weichen, dass auch in unserem dicht besiedelten Bundesland geeignete Flächen maßvoll für PV-Anlagen genutzt werden können.“

Landwirtschaftliche Flächen mit einer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit sowie Flächen in Natura-2000-Gebieten werden in der Verordnung von der zu öffnenden Flächenkulisse ausgeschlossen, um die Interessen von Landwirtschaft und Natur zu wahren.

Auch Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen beteuerte zunächst  „…

"Unsere Landwirtinnen und Landwirte sorgen mit ihrer täglichen Arbeit auf den Feldern und Wiesen ...!", Silke Gorißen, bild ralph sondermann nrw
“Unsere Landwirtinnen und Landwirte sorgen mit ihrer täglichen Arbeit auf den Feldern und Wiesen …!”, Silke Gorißen, bild ralph sondermann nrw

Unsere Landwirtinnen und Landwirte sorgen mit ihrer täglichen Arbeit auf den Feldern und Wiesen im Land für die existentielle Versorgung unserer Bevölkerung. Die Förderung von Photovoltaikanlagen auf bestimmten für die Landwirtschaft wenig ertragreichen Flächen verbessert die Möglichkeit der Landwirte, wettbewerbsfähig zu wirtschaften und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“

Bisher ist die zulässige Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im Rahmen des EEG u.a. auf Randstreifen entlang von Straßen- und Schienenwegen begrenzt. Nun können in Nordrhein-Westfalen auch bestimmte Projekte in der um Grün- und Ackerlandflächen in benachteiligten Gebieten erweiterten Flächenkulisse umgesetzt werden und bereits in der kommenden Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur im November teilnehmen.

Beide Ministerinnen erläuterten weiter: Die Fläche der benachteiligten Gebiete umfasst in Nordrhein-Westfalen 136.100 Hektar Ackerland und 174.600 Hektar Grünland. Insgesamt werden in Nordrhein-Westfalen rund 1,49 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzt. Knapp 420.000 Hektar sind Grünland.