Wie das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) am gestrigen Donnerstag, 25. August, bekannt gab hat der Expertenrat für Klimafragen (ERK) hat am selben Tag seinen Prüfbericht zu dem von BMWK und BMWSB am 13.07.2022 vorgelegten Sofortprogramm Gebäude und dem von BMDV vorgelegten Sofortprogramm Verkehr veröffentlicht. Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) ist ein unabhängiges Gremium von fünf sachverständigen Personen verschiedener Disziplinen. Er wurde im September 2020 berufen.

"Sofortprogramm wird den Anforderungen vom  Klimaschutzgesetz nicht gerecht ...!" Volker Wissing
“Sofortprogramm wird den Anforderungen vom  Klimaschutzgesetz nicht gerecht …!” Volker Wissing

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck bestätigte gestern ebenfalls der Expertenrat habe ganz klar und eindrücklich zum Ausdruck gebracht die Klimakrise sei in ihren Auswirkungen schon jetzt in ihrer Dringlichkeit deutlich zu spüren und  sie brauche nun schnellstmöglich Antworten. Habeck sieht die Bundesregierung “… in der Pflicht, noch im September das Klimaschutzsofortprogramm zu beschließen. Dabei müssen alle Sektoren ihren Beitrag leisten, sonst werden wir die Klimaziele nicht erreichen. Dabei geht es nicht um abstrakte Zahlen, sondern darum, dass wir die Grundlage für ein Leben in Freiheit und Wohlstand bewahren.“

Der ERK hat nach dem Klimaschutzgesetz die Aufgabe, die von den Ressorts vorgelegten Sofortprogramme zu prüfen und zu bewerten. Am 13. Juli 2022 haben sowohl das Bundesverkehrsministerium für den Verkehrssektor wie auch das Bundeswirtschafts und -klimaschutz- als auch das Bundesbauministerium für den Gebäudesektor Sofortprogramme vorgelegt. Die Vorlage der Sofortprogramme war gemäß Klimaschutzgesetz erforderlich, weil diese Sektoren die festgelegten Jahresemissionsmengen überschritten hatten. So hatte der Gebäudesektor die im Klimaschutzgesetz festgelegte Jahresemissionsmenge im Jahr 2021 um gut 2 Mio. t CO2-Äq. überschritten. Der Verkehrssektor hatte die Jahresemissionsmenge für 2021 um 3 Mio. t CO2-Äq überschritten.

Der Expertenrat betonte, nach Darstellung von Habeck,  in seiner Stellungnahme zu beiden Sofortprogrammen die Dringlichkeit von Handlungen, um die Klimaziele zu erreichen. Mit Blick auf den Gebäudebereich bestätigte der Expertenrat demnach, dass das Sofortprogramm einen substanziellen Beitrag zur Minderung der Emissionen im Gebäudesektor leisten werde. Die Experten betonten jedoch zugleich, dass gewisse Unsicherheiten bei der Zielerreichung bestehen und daher die vorgesehenen

"Expertenrat sieht die Bundesregierung in der Pflicht, noch im September das Klimaschutzsofortprogramm zu beschließen...!" Robert Habeck, bild bmwi
“Expertenrat sieht die Bundesregierung in der Pflicht, noch im September das Klimaschutzsofortprogramm zu beschließen…!” Robert Habeck, bild bmwi

Maßnahmen im Gebäudebereich noch weiter konkretisiert und die Voraussetzungen für eine schnelle und ambitionierte Umsetzung geschaffen werden müssen. Dazu sei u.a. eine ausreichende Finanzierung bis 2030 sicherzustellen.

Zu dem vom federführenden BMDV, also dem vom Bundesverkehrsminister Volker Wissing vorgelegten Sofortprogramm für den Verkehrssektor hat der ERK ebenfalls Stellung genommen. Hier betont der ERK, dass das vom BMDV vorgeschlagene Sofortprogramm den Anforderungen vom  Klimaschutzgesetz  an ein Sofortprogramm nicht gerecht wird. So sei mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht sichergestellt, dass die jährlichen Emissionsbudgets des Klimaschutzgesetzes für den Verkehr in den kommenden Jahren eingehalten werden. Die Bundesregierung müsse daher bei der nun anstehenden Ausarbeitung des Klimaschutzsofortprogramms im Verkehrssektor mit wirksamen zusätzlichen Maßnahmen substantiell nachlegen, um den Verkehrssektor wieder auf Kurs für das 2030-Sektorziel zu bringen.

Das BMWK wird die Ergebnisse des ERK-Prüfberichts in die derzeit laufenden Abstimmungen zum Entwurf des umfassenden Klimaschutzsofortprogramms einbringen. Ziel ist es die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zeitnah abzuschließen und bis Ende September zu einer politischen Einigung über die Maßnahmen zu kommen.