„Die steigenden Energiepreise treffen die Mitte der Gesellschaft genauso wie den Mittelstand, das Rückgrat der deutschen Wirtschaft“, hob Marie-Luise Wolff, Präsidentin des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in ihrem gestrigen Statement, Dienstag 16. August,   zur gegenwärtigen Lage und den aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung hervor.

 „....möglichst breit entlastend gegensteuern ..!" Marie Luise Wolff, bild bdewauslösen
„….möglichst breit entlastend gegensteuern ..!” Marie Luise Wolff, bild bdew

Ihr Ratschlag: „… die Bundesregierung muss  auch möglichst breit entlastend gegensteuern. Eine Senkung der Mehrwertsteuer nur auf die Gasbeschaffungsumlage reicht nicht aus. Die Bundesregierung sollte eine zeitlich befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas diskutieren. Eine solche Senkung käme direkt bei den Menschen an, da sie die Energiepreis-Steigerungen abfedert!!“ Aus Sicht der BDEW-Präsidentin „… sind darüber hinaus konkrete Entlastungen für die kleinen und mittleren Unternehmen, wie beispielsweise der Zugang zu günstigen Krediten, dringend vonnöten!“

Und Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer vom Verband kommunaler Unternehmen( VKU) , kommentierte anlässlich der Festlegung der Gasbeschaffungsumlage nach § 26 EnSIG am vergangenen Montag, 15. August: „Die heute mit 2,4 Ct je kWh festgelegte Gasbeschaffungsumlage ist leider notwendig, um Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten.  Grundsätzlich ist die Umlage auch ein richtiger Beitrag, damit die höheren Wiedereindeckungskosten der Importeure fair verteilt werden. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Umlage aber nur ein Teil von Mehrkosten wegen der gleichzeitig erfolgenden regulär notwendigen Preiserhöhungen!“ Aber auch Liebing konstatiert: „ Wichtig bleibt daher, dass jetzt im

"...„Korrekturbedarf besteht bei der Umsetzung der Umlage .... !" „Ingbert Liebing foto vku
“…Korrekturbedarf besteht bei der Umsetzung der Umlage …. !” Ingbert Liebing foto vku

Herbst parallel zu den Preiserhöhungen auch spürbare Entlastungen erfolgen!“

Und weiter stellt er auch noch fest: „Korrekturbedarf besteht bei der Umsetzung der Umlage.  Aktuell ist das Verhältnis zwischen Gaslieferanten und Endkunden für die praktische Umsetzung der Umlage rechtlich nicht definiert. Probleme gibt es mit Festpreisverträgen (rund ein Viertel aller Gaskunden in Deutschland) und bei der gasbetriebenen Fernwärme, bei denen die Weitergabe der Umlage nicht möglich ist. Wenn Stadtwerke mit der Umlage belastet werden, müssen sie sie auch weitergeben können. Sonst würden Stadtwerke in Liquiditätsprobleme kommen. Das darf niemand riskieren. Deshalb ist es gut, dass das BMWK die Klärung dieser Probleme in Aussicht gestellt hat!“ Liebing bietet dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck auch an: „ Bei der Lösung der Probleme werden wir gern mitwirken.“