Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag, 16. September, Maßnahmen  einer Regierungsverordnung zugestimmt, die mittelfristig wirksam zur Sicherung der Energieversorgung in der aktuellen Gaskrise beitragen sollen. Ziel ist es, unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden und eine Mangelsituation zu verhindern beziehungsweise abzumildern.

Es geht auch darum die Heizungsanlagen zu prüfen und zu optimieren:

... Es geht auch darum die Heizungsanlagen zu prüfen und zu optimieren:... .bild frank bräuer
… Es geht auch darum die Heizungsanlagen zu prüfen und zu optimieren… .bild frank bräuer

Deshalb verpflichtet die Verordnung Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen in den nächsten beiden Jahren, Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen in ihren Gebäuden zu treffen. Sie müssen unter anderem ihre Heizungseinstellungen prüfen und ggf. optimieren. Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen hydraulisch abgeglichen, technisch veraltete, ineffiziente Heizungspumpen ausgetauscht werden.

Um die Energieeffizienz zu steigern: … sind Unternehmen verpflichtet, solche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz unverzüglich umzusetzen, die im Rahmen von Energie- und Umweltmanagementsystemen sowie Energieaudits als wirtschaftlich identifiziert wurden. Die Wirtschaftlichkeit ist dann gegeben, wenn sich – begrenzt auf einen Zeitraum von höchstens 15 Jahren – bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt. Die Pflichten gelten nicht für Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre im Durchschnitt weniger als 10 Gigawattstunden pro Jahr betrug.

Die Verordnung soll am 1. Oktober 2022 in Kraft und zum Ablauf des 30. September 2024 automatisch wieder außer Kraft treten.