Bei der vorgesehenen Einsatzreserve der Atommeiler Isar 2 und Neckarwestheim  erfolgt der “…weitere Betrieb”, den Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck am vergangenen Dienstag, 27. September angekündigt hat ( Umwelt- und Energie-Report hat ausführlich berichtet,

"Die geltenden Sicherheitsvorgaben bleiben bestehen.. .....!" Robert Habeck, ...!bild bmwi , steffen kugler ..
“Die geltenden Sicherheitsvorgaben bleiben bestehen.. …..!” Robert Habeck, …!bild bmwi , steffen kugler …

s. unten)  “… der Anlagen wie bisher uneingeschränkt in der atomrechtlichen Verantwortung und Haftung der Anlagenbetreiber (Betreiberrisiko) ohne Einschränkungen bei der Sicherheit des Betriebs der Anlagen!”

Weiter erläuterterte Habeck: “Die geltenden Sicherheitsvorgaben bleiben bestehen. Erfolgt ein Abruf und wird eine Anlage daraufhin im Strommarkt betrieben, erzielt der Betreiber Strommarkterlöse. Kommt es bei einer Anlage zu keinem Abruf, werden die notwendigen Kosten für die Einsatzreserve erstattet.

Wird die Einsatzreserve genutzt, würde das AKW Isar 2 seinen Betrieb mit dem aktuellen Reaktorkern über den 31.12.2022 hinaus bis voraussichtlich Anfang März 2023 fortsetzen. Dabei können nach Betreiberangaben zwischen anfänglich etwa 95 Prozent der Leistung bis etwa 50 Prozent der Leistung zum Ende bereitgestellt und damit ca. 2 TWh Strom produziert werden. Hierfür sind Arbeiten zur Beseitigung von systeminternen Druckhalter-Leckagen bis spätestens Ende Oktober nötig, was einen etwa einwöchigen Stillstand bedeutet.

Das AKW Neckarwestheim kann den Angaben der Betreiber zufolge mit Nutzung der Einsatzreserve nach einem technisch notwendigen Stillstand zur Rekonfiguration des Reaktorkerns Anfang Januar 2023 zwischen anfänglich etwa 70 Prozent der Leistung bis etwa 55 Prozent der Leistung zum Ende bereitstellen und insgesamt ca. 1,7 TWh Strom erzeugen. Die Eckpunkte sind Grundlage für die nächsten verbindlichen Schritte zur rechtssicheren Umsetzung der geplanten Einsatzreserve. Dazu wird die Bundesregierung für die Eckpunkte gesetzliche Regelungsvorschläge erarbeiten, sie strebt einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Ende Oktober 2022 an. Flankierend zu den gesetzlichen Regelungen werden die vertraglichen Vereinbarungen zur Absicherung der Vorbereitungsmaßnahmen der Betreiber für die Einsatzreserve vorbereitet!”

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Viele französische AKW’s nicht am Netz … Stress fürs deutsche Stromsystem

und auch unseren heutigen Bericht: “… am gesetzlich vorgesehenen Atomausstieg zum Ende des Jahres festhalten..!”