Die Deutsche Umwelthilfe ( DUH) hat  beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig Klage eingereicht gegen die LNG-Pipeline in Wilhelmshaven, die zum Uniper-Konzern gehört, den der Bund jetzt zu 99 Prozent übernehmen wird, wie am vergangenen Mittwoch, 21. September, vom  Bundeswirtschafts- und Klimaminister  Robert Habeck verkündet wurde. Die DUH   fordert mit ihrwer Klage  die Pipeline solle maximal zehn Jahre fossiles Erdgas transportieren dürfen
"..die Klimafolgen eines unbegrenzten Betriebs der Pipeline und dessen Vereinbarkeit mit dem Klimaschutzgesetz ausgeblendet..!" Cornelia Ziehm bild zhm
“…die Klimafolgen eines unbegrenzten Betriebs der Pipeline und dessen Vereinbarkeit mit dem Klimaschutzgesetz ausgeblendet..!” Cornelia Ziehm bild zhm

Laut DUH hat das zuständige Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, gegen das sich die die DUH-Klage direkt richtet, jedoch  „ …Klimaschutzbelange unberücksichtigt gelassen und den Betrieb der benötigten Anschlussleitung zeitlich unbefristet genehmigt!“

Das Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg hatte  das Projekt nach Angaben des Energiekonzerns UNIPER bereits genehmigt und somit kann. Deutschlands erstes Terminal für verflüssigtes Erdgas (LNG) zum Ersatz russischer Pipeline-Lieferungen in Wilhelmshaven ab sofort gebaut werden.

Die DUH fordert die Genehmigung für den Transport von fossilem Erdgas, also LNG,  soll in Einklang mit den Klimazielen auf zehn Jahre zeitlich begrenzt werden. Die DUH fordert, dass die Pipeline spätestens ab dem 1. Januar 2033 nur noch mit grünem Wasserstoff oder dessen Derivaten betrieben werden darf. Dies soll ermöglichen, dass die im Klimaschutzgesetz festgelegten Emissionsminderungsziele erreichbar bleiben.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit unserer Klage stellen wir sicher, dass der Klimaschutz auch in der aktuellen Energiekrise Bestand hat, betonte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH bei Bekanntgabe der Klage.  Er und sein verband sehen  die Klimaziele sind in Gefahr, „…wenn die Bundesregierung jetzt dutzende zeitlich unbegrenzte Genehmigungen für den Betrieb neuer fossiler Projekte ausstellt. Der Transport von fossilem Erdgas muss auf maximal zehn Jahre begrenzt sein. Ohne eine solche Laufzeitbegrenzung schlittern wir von einer fossilen Abhängigkeit in die nächste. Zudem würde ein neuer Anreiz für Lieferanten weltweit entstehen, neue Erdgasfelder zu erschließen – das ist angesichts der Pariser Klimaziele eine rote Linie und muss in jedem Fall ausgeschlossen werden.“
Die Anbindungsleitung soll bis Ende dieses Jahres fertiggestellt werden und anschließend die in Wilhelmshaven geplanten Terminals für den Import von Flüssigerdgas (LNG) mit dem deutschen Erdgasnetz verbinden. Hierzu zählt das schwimmende LNG-Terminal, das bereits 2022 in Betrieb gehen soll und für maximal zehn Jahre gechartert ist. Die Kapazität der geplanten Leitung übersteigt mit circa 22 Milliarden Kubikmetern dabei deutlich die Kapazität des schwimmenden LNG-Terminals mit bis zu 7,5 Milliarden Kubikmetern. Allein der Betrieb dieser einen Leitung würde 15 Prozent des nach dem

„Mit unserer Klage stellen wir sicher, dass der Klimaschutz auch in der aktuellen Energiekrise Bestand hat... „Sascha Müller-Kraenner, bild duh
Mit unserer Klage stellen wir sicher, dass der Klimaschutz auch in der aktuellen Energiekrise Bestand hat… „Sascha Müller-Kraenner, bild duh

Sachverständigenrat für Umweltfragen für Deutschland überhaupt noch zur Verfügung stehenden Gesamt-CO2-Budgets für die Einhaltung des 1,5°C-Ziels mit einer immerhin noch 50-prozentigen Wahrscheinlichkeit aufbrauchen.
Die Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, prüfte die Klimafolgen eines unbegrenzten Betriebs der Pipeline nicht, lautet die nüchterne Feststellung der DUH .

Cornelia Ziehm , Rechtsanwältin und Verfasserin der Klageschrift: „…  Seit Inkrafttreten des deutschen Klimaschutzgesetzes ist jede Behörde verpflichtet, bei jeder ihrer Abwägungsentscheidungen die voraussichtlichen CO2-Emissionen zunächst zu ermitteln und sodann berücksichtigen. Die hier zuständige Genehmigungsbehörde hat bereits eine solche Ermittlung vollständig unterlassen und die Klimafolgen eines unbegrenzten Betriebs der Pipeline und dessen Vereinbarkeit mit dem Klimaschutzgesetz ausgeblendet. Eine ordnungsgemäße Abwägung hätte zur Verpflichtung geführt, die Leitung spätestens ab 1. Januar 2033 nur noch mit grünen Wasserstoff betreiben zu dürfen.“

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Bundesregierung übernimmt den in Not geratenen Energiekonzern Uniper