Die EU-Kommission hat drei zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien in Deutschland nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Das gab sie am vergangenen Dienstag, 27. September, bekannt.

"....die genehmigten Maßnahmen verhindern die Überkompensation für Erzeuger bei hohen Strompreisen . „Auch tragen sie zur Netzstabilität bei...!"  Margrethe Vestager
“….die genehmigten Maßnahmen verhindern die Überkompensation für Erzeuger bei hohen Strompreisen . Auch tragen sie zur Netzstabilität bei…!” Margrethe Vestager

Sie bestätigte dabei die Maßnahmen ergänzten das Erneuerbare-Energien-Gesetz („ EEG 2021“) und leisteten einen weiteren Beitrag zu den Umweltzielen Deutschlands sowie zu den strategischen Zielen der EU im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, Margrethe Vestager, erklärte, dass die genehmigten Maßnahmen die Überkompensation für Erzeuger bei hohen Strompreisen verhinderten. „Auch tragen sie zur Netzstabilität bei, indem beispielsweise der Beitrag von kleinen Solaranlagen auf Dächern maximiert wird. Die Maßnahmen entsprechen den Zielen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die Treibhausgasemissionen werden verringert und die Ziele des europäischen Grünen Deal unterstützt“, lautet das Fazit der Kommissarin. “

Deutschland hatte im Rahmen der von der Kommission im  April 2021 genehmigten EEG-2021 Förderregelung  (SA.57779) drei zusätzliche Maßnahmen bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die EEG-2021-Regelung zielt darauf ab, den Klimaschutz und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu verbessern. Deutschland verpflichtet sich über die drei neuen, passgenau auf die einzelnen erneuerbaren Energiequellen zugeschnittenen Maßnahmen zu stärkerer Marktorientierung bei der Ökostromförderung.

Die EU-Kommission erläuterte in ihrer offiziellen Genehmigungsbestätigung worum es bei den drei folgenden  zusätzlichen Maßnahmen geht:

  1. Umstellung von einer festen auf eine gleitende Marktprämie bei der Zahlungsstruktur für Innovationsausschreibungen: Damit soll die Überkompensation von Stromerzeugern bei hohen Strompreisen vermieden werden. Die Erzeuger erhalten die Marktprämie für den von ihnen erzeugten Strom zusätzlich zum Marktpreis für diesen Strom. Eine feste Marktprämie ist immer gleich hoch, auch wenn die Strompreise steigen oder sinken, was zu einer Überkompensation der Erzeuger führen kann. Im Gegensatz dazu variiert eine gleitende Marktprämie je nach Entwicklung der Marktpreise und deckt nur die Differenz zwischen den Kosten der Energieerzeugung und dem Marktpreis ab.
  2. Einführung finanzieller Anreize für Verbraucher, in kleine Fotovoltaikanlagen auf Dachflächen zu investieren, um mehr Strom in das Netz einzuspeisen, statt ihn nur für den Eigenverbrauch zu nutzen.
  3. Durchführung einer weiteren Ausschreibungsrunde für Freiflächen- und Dachflächen-Fotovoltaikanlagen im Jahr 2022: Da das Ausschreibungsvolumen bei den beiden in diesem Jahr bereits durchgeführten Freiflächen- und Dachflächenausschreibungen nicht gedeckt werden konnte, wird Deutschland einen geänderten Mechanismus einführen. Bei der Maßnahme wird die Wettbewerbsfähigkeit der Gebote dadurch verbessert, dass das Ausschreibungsvolumen in der zusätzlichen Runde angepasst wird (d. h. wenn das Ausschreibungsvolumen höher ist als das gebotene Volumen, können alle Gebote zum Gebotspreis angenommen werden).

Die Kommission gab dann auch noch ihre Beurteilung zur Kenntnis: 

Die Kommission hat die zusätzlichen Maßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach den  Leitlinien für staatliche Klima, Umweltschutz- und Energiebeihilfen .

"Die Maßnahme entspricht auch den Zielen der  EU-Strategie für Solarenergie...
Die Maßnahme entspricht auch den Zielen der  EU-Strategie für Solarenergie…

Sie gelangte für alle drei Maßnahmen zu dem Schluss, dass die Beihilfen erforderlich und geeignet sind, um im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und den Umweltzielen Deutschlands erneuerbare Energiequellen zu fördern und den Treibhausgasausstoß zu verringern. Die Maßnahme entspricht auch den Zielen der  EU-Strategie für Solarenergie und trägt zu einer besseren Netzstabilität bei. Ferner stellte die Kommission fest, dass die Beihilfen angemessen sind, da sie auf das erforderliche Minimum beschränkt bleiben und die positiven Auswirkungen der Maßnahmen, insbesondere auf die Umwelt, stärker ins Gewicht fallen als negative Auswirkungen in Form von Wettbewerbsverzerrungen.

Nach der Evaluierungsanforderung der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen hat Deutschland ferner einen detaillierten Plan für die unabhängige wirtschaftliche Bewertung des EEG 2021 erarbeitet und zugesagt, die einschlägige Datenerhebung und Anwendung empirischer Methoden zu verbessern.

Die Kommission hat die Fördermaßnahmen Deutschlands daher nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.