Kommunale Abfälle sollen zu einem späteren Zeitpunkt als 2023 in den EU einheitlich abgestimmten CO²-Emissionshandel einbezogen werden. Das haben  am vergangenen Freitag, 23. September, der Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises, zweitgrößter Landkreis im Bund,  in einer gemeinsamen Resolution von CDU, Bündnis´90/GRÜNE, SPD und F.D.P. beschlossen.

"... befürchten Auswirkungen auf die kommunalen Gebührenhaushalte  ..."; Landrat Sebastian Schuster
“… befürchten Auswirkungen auf die kommunalen Gebührenhaushalte …”; Landrat Sebastian Schuster

Die Kreistagsmitglieder begrüßten zwar grundsätzlich „die positiven Effekte des sogenannten Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) mit Blick auf die thermische Abfallverwertung!“ Doch zum jetzigen Zeitpunkt befürchten sie Auswirkungen auf die kommunalen Gebührenhaushalte und zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger.

„Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise und der hohen finanziellen Belastungen, denen die Bürgerinnen und Bürger aktuell ausgesetzt sind, sind Zusatzbelastungen in Milliardenhöhe zum jetzigen Zeitpunkt nicht vermittelbar“, heißt es in der Resolution.

Stattdessen sprachen sich die Kreistagsfraktionen übereinstimmend dafür aus, diejenigen stärker in die Pflicht zu nehmen, die Abfälle und Kunststoff in den Verkehr bringen. „Gemeinsames Ziel sollte es dabei sein, kunststoffärmere Abfallzusammensetzungen zu erreichen und damit den CO²-Ausstoß zu verringern“, so die Kreistagsfraktionen.

„Die Zeit bis zur EU-weiten Einbeziehung kommunaler Abfälle in den CO²-Emissionshandel sollte von Politik, Industrie und Handel genutzt werden, um gemeinsam wirksame Maßnahmen, Abfallvermeidungsstrategien und technische Lösungen u.a. für die Müllverbrennungsanlagen anzustoßen und zu ergreifen bzw. um zielführende gesetzliche Regelungen zur Verringerung von Abfällen zu entwickeln“, heißt es weiter in der gemeinsamen Resolution.

„Auch muss verhindert werden, dass als Folge des BEHG energetisch nutzbare Abfallmengen gewerblicher Herkunft ins benachbarte Ausland ohne CO²-Bepreisung abgeführt werden“, lautete eine weitere Forderung  in der fraktionsübergreifenden Resolution des Kreistags.