Die in intensiver Vorbereitung  befindliche Erdgasumlage stand am vergangenen Freitag, 19. September, auch im Mittelpunkt der Regierungspressekonferenz in Berlin. Ursprünglich war sie gedacht  zur Stützung großer Erdgasimporteure steht aus den verschiedensten Gründen aber auch  angesichts einer möglichen Verstaatlichung des angeschlagenen Versorgers Uniper auf dem Prüfstand.

"... finanzverfassungsrechtliche Zweifel..!" Robert Habeck, bild bmwi
“… finanzverfassungsrechtliche Zweifel..!” Robert Habeck, bild bmwi

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sogar „finanzverfassungsrechtliche Zweifel“. Auch soll Habeck demnach angedeutet haben, dass der Finanzierungsbedarf für die Gasversorger deutlich höher liege als noch bei der Aushandlung des ersten Rettungspakets für Uniper erkannt. Wie ist nun der aktuelle Stand der geplanten Erdgasumlage, das wollte am vergangenen Freitag  auch eine Journalistenkollegin von Annika Einhorn, der Sprecherin von Robert Habeck erfahren

„Frage: Ich wollte das BMWK nach dem Stand der Gasumlage fragen. Herr Habeck wollte ja noch einmal nachjustieren, was den Kreis der Empfänger angeht. Können Sie uns vielleicht sagen, wie da der Stand der Dinge ist? Wird es noch einmal eine Kabinettsbefassung geben? Wir wissen ja seit Kurzem, dass die ersten Abschlagszahlungen doch erst Ende Oktober kommen sollen. Vielleicht können Sie kurz etwas zum Stand der Dinge bezüglich der Gasumlage sagen?“

Annika Einhorn bestätigte gleich: „Ja, gern. – Sie haben die Abschlagszahlungen angesprochen. Dazu gab es am Freitag im schriftlichen Umlaufverfahren einen Kabinettsbeschluss. Da wurde beschlossen, dass es diese technische Änderung an der Gasumlage geben soll, sodass die Abschlagszahlungen, die an Unternehmen gehen, die dann quasi von der Gasumlage profitieren, die also Bedarf angemeldet haben und für die Ersatzbeschaffungskosten, die sie haben, um Gas einzukaufen, einen finanziellen Ausgleich erhalten, erstmals nicht vor November an die Unternehmen ausgezahlt werden sollen. Bisher wäre das schon ab dem 20. September möglich gewesen.

Die Journalistenkollegin fasste nach: „Zusatzfrage: Wir hatten bisher 30. Oktober geschrieben. Das ist dann vom Tisch. Also erst ab 1. November?“

Annika Einhorn wiederholte zunächst: „Meine Information ist nicht vor November. Sollten wir das noch einmal korrigieren müssen, würde ich mich melden. Aber meine Information ist, dass es die Abschlagszahlungen nicht vor November geben wird.

Da geht es eben darum – und das steht dann im Zusammenhang mit dem, was Sie noch angesprochen

"...wird erstmals nicht vor November an die Unternehmen ausgezahlt.....“ ; Annika Einhorn, Bild bmwibmwi
“...wird erstmals nicht vor November an die Unternehmen ausgezahlt…..“ ; Annika Einhorn, Bild bmwibmwi

haben -, dass wir darüber hinaus dabei sind, diese materielle Änderung der Gasumlage voranzutreiben. Da geht es um Änderungen im Anwendungsbereich, also mit Blick auf die Unternehmen, die die Gasumlage in Anspruch nehmen können. Beides hängt insofern zusammen, als wir natürlich verhindern wollen, dass Unternehmen, die zukünftig, wenn es diese Änderung gibt, dann nicht mehr profitieren würden, jetzt auch noch kein Geld erhalten!“

Ein Journalistenkollege hakte nach: „Zusatzfrage: Und wie weit sind Sie da?“

Annika Einhorn erläuterte:“ Wir sind dabei. Das haben wir auch von Anfang an betont, dass es ein recht kompliziertes Verfahren ist. Das muss beihilferechtlich und verfassungsrechtlich sicher sein und sehr abgeklopft werden. Wir sind daran, und die Arbeiten laufen!“

Die Journalistenkollegin, die die Eingangsfrage gestellt hatte wollte dann wissen: „Frage: Können Sie uns einen Überblick geben, wie viele Unternehmen sich jetzt eigentlich als mögliche Empfänger aus dem Umlagefonds haben registrieren lassen? Sind dann weitere Unternehmen, die sich eigentlich hätten registrieren lassen, abgesprungen? Das war ja ein Wunsch von Robert Habeck gewesen!“

Annika Einhorn zählte auf: „Es ging da um zwölf Unternehmen. RWE hatte relativ frühzeitig gesagt, dass sie das nicht in Anspruch nehmen würden. Sollte es da noch eine Änderung geben, müsste ich das nachreichen. Da habe ich jetzt keinen aktuellen Stand!“

Mit der nächsten Frage eines Journalistenkollegen geht  es zunächst um rechtliche Verfahrensfragen: „Frage : Frau Einhorn, zwei Fragen bitte. Mir ist noch nicht klar: Muss das durch den Bundesrat? Diese Verordnung ist es dann ja wohl. Muss sie also durch den Bundesrat?“ Und der zweite Teil der Frage geht direkt ans Eingemachte: „

Die zweite Frage wäre: Die Gasumlage wird ja gerade geprüft. Kann am Ende dieses Verfahrens auch stehen, dass die Gasumlage gar nicht eingeführt wird?“

Annika Einhorn erläuterte : „Nach meiner Kenntnis muss das, was jetzt am Freitag im Umlaufverfahren beschlossen wurde, nicht noch einmal in den Bundesrat, sondern das ist eine Änderung, die dann dem Bundestag zugeleitet wurde und heute veröffentlicht werden soll. Damit ist auch die 72-Stunden-Frist, eben Zuleitung an den Bundestag und dann Veröffentlichung, eingehalten.

"...Gehen Sie davon aus, dass die Gasumlage tatsächlich kommt, ?“ "Regierungspressekonferenz ...; bild Henning Schacht
“…Gehen Sie davon aus, dass die Gasumlage tatsächlich kommt, ?“ “Regierungspresse-konferenz ...; bild Henning Schacht

Die zweite Frage bezog sich jetzt auf die Gasumlage insgesamt, ob es da noch Änderungen geben kann? Wie gesagt: Die Änderungen, an denen wir aktuell arbeiten, habe ich eben beschrieben. Alles Weitere wird sich dann zeigen, wenn es eventuell weitere Entscheidungen gibt. Wir arbeiten immer angesichts der aktuellen Lage. Insofern, wenn sich die Lage ändern sollte, dann werden wir auch schauen, ob weitere Änderungen beziehungsweise Anpassungen nötig sind!“

Ein anderer Journalistenkollege bohrte nach: „Zusatzfrage : Das ist also eine ergebnisoffene Prüfung? Gehen Sie davon aus, dass die Gasumlage tatsächlich kommt, oder kann am Ende der Prüfung des Verfahrens auch stehen, dass die Gasumlage nicht kommt, weil dem irgendetwas entgegensteht?“

Annika Einhorn konkretisierte: „Wir prüfen ja jetzt aktuell nicht, ob die Gasumlage kommt oder nicht kommt, sondern wir sind dabei, daran zu arbeiten, dass der Anwendungsbereich der Gasumlage noch einmal angepasst wird. Das ist das, was wir aktuell tun. Alles andere steht jetzt nicht zur Debatte!“

Die Journalistenkollegin von vorhin hakte an anderer Stelle noch mal nach: : „ Frage : Frau Einhorn, nur zur Klärung: Aber das Gesamtpaket muss schon durch den Bundesrat, richtig? Sie sagten ja jetzt, die Änderungen müssten nicht durch den Bundesrat….!“

Annik Einhorn dazu: „Beim Gesamtpaket – wenn wir die Gasumlage noch einmal ändern würden, dann müssten wir wahrscheinlich noch einmal in das Gesetz eingreifen – gehe ich davon aus, ja!“