Der erste Förderaufruf der Förderrichtlinie “Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren” ist am vergangenen Freitag, 23. September gestartet hat Bundesverkehrsminister Volker Wissing bekannt gegeben. Demnach stehen  55 Millionen Euro dafür zur Verfügung. Bis zum 21. Oktober 2022 können Projektvorschläge bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden.

"Weltweit einmalig": Autonome Fahrzeuge Level 4 regulär im Straßenverkehr ...!"  bild bundesreg. jesco denzel
Weltweit einmalig”: Autonome Fahrzeuge Level 4 regulär im Straßenverkehr …!” Volker Wissing ;  bild bundesreg. jesco denzel

Der Minister präzisierte: „Mit unserem Gesetz zum autonomen Fahren können autonome Fahrzeuge Level 4 regulär im Straßenverkehr unterwegs sein. Das ist weltweit einmalig. Mit unserer Förderung setzen wir jetzt konkrete Impulse, damit diese Möglichkeiten genutzt und weiterentwickelt werden. Damit unterstützen wir den technologischen Fortschritt der Wirtschaft. Zudem wollen wir so die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern erhöhen. Das autonome Fahren wird in der Zukunft eine wichtige Rolle spielen, auch mit Blick auf ein klimafreundliches Mobilitätssystem!“

Mit der neuen Förderrichtlinie “Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren” sollen anwendungsorientierte Forschungsvorhaben im Bereich des autonomen und vernetzten Fahrens im Straßenverkehr, einschließlich der Berücksichtigung von Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern gefördert werden.

Ziel der Förderung ist es – laut Wissing –  dass Lösungen zum Regelbetrieb autonomer Fahrzeuge entwickelt werden, die für den Einsatz im öffentlichen Verkehr in Deutschland geeignet sind. Die Projekte sollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit, zu einer effizienten und emissionsreduzierten Mobilität sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe und Akzeptanz des autonomen und vernetzten Fahrens beitragen. Die Vernetzung von barrierefreien, autonomen Fahrzeugen mit anderen Verkehrsträgern soll insbesondere durch barrierefrei nutzbare Anwendungen sichergestellt werden. Damit soll die Teilhabe aller an multimodaler Mobilität ermöglicht werden.

Zur Unterstützung der Etablierung des Regelbetriebs autonomer Mobilität wird mit der Förderung insbesondere das Ziel verfolgt, dass nach Abschluss der Projektförderung autonome Fahrzeuge der SAE Kategorisierung Level 4 durch Verkehrsunternehmen oder Mobilitätsanbieter dauerhaft im Linienverkehr oder als nachfrageorientiertes Angebot und auf eigene Kosten betrieben werden.

Die Förderrichtlinie und der Förderaufruf können  auch auf der Internetseite des BMDV heruntergeladen werden gab das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bekannt.