„Aktuell gibt es kaum ein Windenergievorhaben, das nicht beklagt wird“, beklagte zunächst am vergangenen Mittwoch, 14. September, der   Bundesverband WindEnergie BWE  und begrüßte deshalb im nächsten Satz  den Vorstoß des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) der  die Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich vorsieht

"Hier wird eine Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren, auch in Bezug auf Windenergieprojekte angestrebt. ...!" Hermann Albers überbringt seine Botschaften immer mit einem Lächeln
Hier wird eine Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren, auch in Bezug auf Windenergieprojekte angestrebt. …!” Hermann Albers überbringt seine Botschaften immer mit einem Lächeln

Der BWE blickte in seinem aktuellen Statement zunächst noch mal zurück und beschrieb: Diese bisherigen Gerichtsverfahren ziehen sich meist über Jahre hin und verzögern dadurch unnötig den dringenden Ausbau der Windenergie. In erster Instanz sind seit der letzten Gesetzesinitiative zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren für Infrastrukturvorhaben die Oberverwaltungsgerichte für derartige Verfahren zuständig. Der Referentenentwurf des BMJ setzt hier an und bringt weitere Vorschläge zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ein, welche eine Beschleunigung der Verfahren erreichen sollen.

„Der Leitgedanke des neuen Referentenentwurfs ist deutlich erkennbar“, bestätigt BWE-Präsident Hermann Albers: „Hier wird eine Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren, auch in Bezug auf Windenergieprojekte angestrebt. Dadurch würde die Planungssicherheit der Projektierer verbessert. Das ist ausdrücklich zu begrüßen. Die Vorschläge im Referentenentwurf bieten eine gute Grundlage, um dieses Ziel zu erreichen!“ Doch, wie fast meist üblich bestätigt Hermann Albers auch dieses Mal: „ In einigen Punkten gibt es aber aus unserer Sicht noch Anpassungs- und Präzisierungsbedarf.“

Die vorgeschlagenen Änderungen sollen für „besonders bedeutsame Infrastrukturvorhaben“ gelten. Dass dabei die Windenergie ausdrücklich benannt wird, ist sehr positiv, urteilt Hermann Albers und beschreibt weiter: „In der Folge wird auch ein früher erster Termin für die Verfahren angemahnt. Weitere sehr begrüßenswerte Punkte sind die Feststellung, dass das Gericht Mängel im Genehmigungsverfahren außer Acht lassen darf, wenn deren Behebung in absehbarer Zeit offensichtlich erfolgen kann und wird. Ebenso werden die Gerichte angehalten, bei einer Folgenabwägung die Bedeutung von Infrastrukturmaßnahmen besonders zu berücksichtigen, wenn diese Maßnahmen laut einem Bundesgesetz im überragenden öffentlichen Interesse liegen – wie es bei Erneuerbaren Energien durch das EEG inzwischen der Fall ist!“

In einigen Punkten mahnt der BWE dann doch Änderungen an. So sollte beispielsweise eine Monatsfrist für die Begründung und Einlegung von Rechtsbehelfen Dritter im Eilverfahren gegen Zulassungsentscheidungen eingeführt werden. Im Gesetz zur Beschleunigung des Einsatzes von verflüssigtem Erdgas (LNGG) ist diese Regelung bereits enthalten. Ebenso sollte eine Monatsfrist für die Begründung des Widerspruchs gegen eine Zulassungsentscheidung gelten und der Widerspruch bei Nichteinhaltung dieser Frist automatisch als zurückgenommen gelten. Weitere Punkte, die der BWE anmahnt, sind unter anderem die Einführung von Fristen für die Verfahrensdauer, eine Hinweispflicht für etwaige Genehmigungsmängel in Hauptsache und Eilverfahren sowie die Feststellung, dass auch Anfechtungsklagen Dritter als zurückgenommen gelten, wenn sie nicht innerhalb von zehn Wochen begründet werden.

„Die Bundesregierung unterstreicht mit diesem Referentenentwurf erneut, dass es ihr Ernst ist mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien“, lobt Hermann Albers für seinen BWE-Verband die Aktion des Bundesjustizministers und er unterstreicht weiter  der Entwurf enthalte schon jetzt verschiedene zielführende Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen. Dann hält rklärt: „Was aber nicht sein darf, ist, dass fossile Infrastrukturprojekte wie LNG-Terminals massiver beschleunigt werden als solche für die Erneuerbaren. Nur mit den Erneuerbaren Energien kann die deutsche Energieversorgung kostengünstig, nachhaltig und vor allem sicher aufgestellt werden. Wir brauchen daher das LNG-Tempo auch für Erneuerbaren-Projekte!“,