Am vergangenen Freitag, 28. Oktober  hat der Bundesrat in zweiter, dritter Lesung die Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) verabschiedet. Demnach steigen  die CO2-Abgaben für kohlenstoffhaltige Brenn- und Kraftstoffe langsamer an als bisher geplant. Zudem ist 2023 gar keine Erhöhung vorgesehen.

 ...CO2-Abgaben für kohlenstoffhaltige Brenn- und Kraftstoffe steigen langsamer an ...! , bild Frank Bräuer, brt
Bundesrat: …CO2-Abgaben für kohlenstoffhaltige Brenn- und Kraftstoffe steigen langsamer an …! , bild Frank Bräuer, brt

Zuvor hatte bereits der Bundestag der Novelle zugestimmt. Die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandel werden an die Bürger und Bürgerinnen ausgeschüttet, zum Beispiel über Förderprogramme zur klimafreundlichen Gebäudesanierung, bei der E-Auto-Förderung oder zur Steuerentlastung.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck bilanzierte anlässlich des Bundesratsbeschlusses: „Fossile Energien haben in der Klimakrise keine Zukunft mehr. Die aktuelle Energiekrise zeigt das umso mehr. Klimaschutz geht aber nicht ohne soziale Gerechtigkeit, beides muss immer Hand in Hand gehen. Deshalb verringern wir die CO2-Abgabe in den kommenden Jahren um rund ein Drittel. Das entlastet Haushalte und die Wirtschaft in der gegenwärtigen Energiekrise. Gleichzeitig nutzen wir die Einnahmen aus den CO2-Abgaben der Unternehmen, um damit unter anderem Förderprogramme für klimafreundliche Gebäude und Fahrzeuge zu finanzieren. Das kommt allen Bürger und Bürgerinnen zu Gute und erleichtert den Umstieg auf erneuerbare Energien.“

Die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben, um Privathaushalte und Wirtschaft angesichts der stark angestiegenen Energiepreise zum Jahreswechsel nicht zusätzlich mit einer höheren Kohlenstoff-Bepreisung zu belasten. Auch in den Folgejahren 2024 und 2025 wird der bislang gesetzlich vorgesehene Festpreis nach dem BEHG im Vergleich zu dem bisher vorgesehenen Festpreis um jeweils 10 Euro

 "Das entlastet Haushalte und die Wirtschaft in der gegenwärtigen Energiekrise!" Robert Habeck, ...!bild bmwi , steffen kugler ...
Das entlastet Haushalte und die Wirtschaft in der gegenwärtigen Energiekrise!” Robert Habeck, …! bild bmwi , steffen kugler …

gesenkt.

Außerdem sieht die Novelle zwei weitere Änderungen vor: Ab dem 1. Januar 2023 startet die CO2-Bepreisung für die Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung von Kohle. Für Brennstoffemissionen aus der Abfallverbrennung verschiebt das novellierte BEHG hingegen den bislang ebenfalls zum Jahreswechsel vorgesehenen Beginn der CO2-Bepreisung um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 und gewährt somit Betreibern von Abfallverbrennungsanlagen einen verlängerten Zeitraum zur Umsetzung der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für die Ermittlung der Brennstoffemissionen zum Zwecke der Emissionsberichterstattung. Das novellierte BEHG schafft nunmehr – laut Habeck – die erforderlichen Ausgestaltungsregelungen für die erstmalige CO2-Bepreisung auch dieser Brennstoffe und eröffnet somit den „Normalbetrieb“ des BEHG.

Das geänderte BEHG wird nach der finalen Verabschiedung im Bundesrat jetzt ausgefertigt und verkündet und soll noch im November 2022 in Kraft treten.