„Die Branche hat sich in den vergangenen Monaten sehr intensiv dafür eingesetzt, dass die Kundinnen und Kunden bei den außergewöhnlich hohen Preisen kurzfristig entlastet werden“, erklärte gestern, Montag, 24. Oktober, BDEW-Präsidentin Marie-Luise Wolff anlässlich  der aktuellen Diskussion über ein Vorziehen der Gaspreisbremse.

  „Eine  kurzfristige Entlastung „…gelingt nur mit einfach umsetzbaren und kurzfristig möglichen Maßnahmen.... ..!"  Marie Luise Wolff, bild bdew
„Eine  kurzfristige Entlastung …gelingt nur mit einfach umsetzbaren und kurzfristig möglichen Maßnahmen…. ..!” Marie Luise Wolff, bild bdew

Eine  kurzfristige Entlastung „…gelingt nur mit einfach umsetzbaren und kurzfristig möglichen Maßnahmen. Die Gaspreisbremse auf den 01.Januar .2023 vorzuziehen scheitert nicht am fehlenden Willen der Energiewirtschaft, sondern an der Unmöglichkeit der technisch-administrativen Umsetzung in so kurzer Frist“, konstatierte die BDEW-Präsidentin.  Die erforderliche Umstellung der IT-Prozesse sei so komplex, dass die breite Front der Energieversorger dies in dieser kurzen Frist nicht stemmen könne. Und sie erklärte  genau „…deshalb wurde die Einmalzahlung für Dezember entwickelt. Diese kann auch im Januar erneut ausgezahlt werden, um den Zeitraum bis zum 01.03.2023 zu überbrücken.“

Auch Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) schlägt in diese Kerbe und erklärte gestern : „Auch wir haben ein Interesse an schnell wirksamen Entlastungen. Aber: Wenn es schneller gehen soll, muss es eine einfachere Lösung geben: Die deutlich komplexere, zweite Stufe der Gaspreisbremse einfach von März auf Januar vorzuziehen, geht technisch nicht so schnell umzusetzen.

"Je komplexer das Konzept zur Preisbremse, desto aufwändiger dessen Umsetzung. !" Ingbert Liebing foto vku
“Je komplexer das Konzept zur Preisbremse, desto aufwändiger dessen Umsetzung. !” Ingbert Liebing foto vku

Wenn die Politik im Januar und Februar eine zusätzliche Entlastung wünscht, dann wäre es besser die Dezember-Lösung zu wiederholen. Das wäre schnell umsetzbar“, konstatiert auch Liebing.

Und er erläutert: „ Grundsätzlich gilt: Je komplexer das Konzept zur Preisbremse, desto aufwändiger dessen Umsetzung. Unter anderem müssen Abrechnungsverfahren und IT umgestellt werden. Fazit: Die zweite Stufe der Gaspreisbremse ist nicht auf Knopfdruck umsetzbar!“ Aus Liebings Sicht  hatte deswegen auch die Expertenkommission im Zwischenbericht zum Zwei-Stufenmodell darauf hingewiesen, dass ein gewisser Vorlauf vonnöten ist. Und  dann verweist er auf seinen eigenen Verband, der „…hatte frühzeitig pragmatische Vorschläge für eine schnellere Lösung, etwa durch pauschalen Rabatt auf die kWh gemacht!“

Und zur Strompreisbremse erklärt Liebing: „Je schneller die Entlastung der Bürger und Wirtschaft kommen soll, desto einfacher sollte sie ausgestaltet sein. Wenn sie schon im Januar greifen soll, geht dies nur mit einfachen Lösungen wie ein Verzicht auf den Dezemberabschlag.“