Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag,  7. Oktober  zahlreichen Änderungen am Energierecht zugestimmt, die der Bundestag in der Woche zuvor beschlossen hatte. Umwelt- und Energie- Report hatte zuvor berichtet, s. unten.

..in einer begleitenden Entschließung regt der Bundesrat an nun u.a. an, zeitnah eine Weiterentwicklung des Gasspeichergesetzes vorzunehmen. ... .bild frank bräuer
..in einer begleitenden Entschließung regt der Bundesrat an u.a. zeitnah eine Weiterentwicklung des Gasspeichergesetzes vorzunehmen. … .bild frank bräuer

Mit den aktuellen Anpassungen im Energierecht  soll die Energieversorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet werden  und sollen auch weitere Reduzierungen  des Erdgasverbrauchs in den kommenden Wintern erreicht werden.

Der Bundesrat hat aber nicht nur zugestimmt, sondern in einer begleitenden Entschließung regt er nun u.a. an, zeitnah eine Weiterentwicklung des Gasspeichergesetzes vorzunehmen, dort marktbasierte Anreize für eine kostenoptimierte Gasspeicherung vorzusehen und den Umfang der erforderlichen Einspeichermengen zu konkretisieren.

Außerdem weist  er noch mal darauf hin , dass die Netzentgelte, die den Netzbetreibern durch die Einräumung individueller Netzentgelte entgehen, von den übrigen Netzkunden – namentlich Gewerbe- und Haushaltskunden – aufgefangen werden müssen. Diesen Kundengruppen, die aktuell unter massiv steigenden Energiepreisen leiden, dürfe man nicht weitere Belastungen auferlegen fordern die Länder.

Das Gesetz enthält Änderungen am Energiesicherungsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und dem LNG-Beschleunigungsgesetz sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Baugesetzbuch.

Ziel ist insbesondere, die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen zu verbessern, zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus sowie zur Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes beizutragen, die Möglichkeiten zur

Anreize für eine kostenoptimierte Gasspeicherung vorsehen und den Umfang der erforderlichen Einspeichermengen konkretisieren...!.Uniper Gasspeicher Etzel, Deutschland, bild unip.
Anreize für eine kostenoptimierte Gasspeicherung vorsehen und den Umfang der erforderlichen Einspeichermengen konkretisieren…!.Uniper Gasspeicher Etzel, Deutschland, bild unip.

Lastflexibilität industrieller Großverbraucher zu erweitern und die effektivere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen zu erleichtern.

Zudem sind verfahrensrechtliche Erleichterungen bei Änderungen von Windenergieanlagen an Land und bei der unterjährigen Inbetriebnahme von Kraft-Wärme-Kopplungs-Projekten enthalten.

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens leitet die Bundesregierung das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu. Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt kann es dann wie geplant zu erheblichen Teilen am Tag darauf in Kraft treten. Einzelne Teile treten erst am 1. Januar 2023 bzw. am 1. Februar 2023 in Kraft.