„Die Energiebranche begrüßt und unterstützt eine Entlastung für die Kundinnen und Kunden“, erklärte am vergangenen  Montag, 07. November, Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, anlässlich der Anhörung im Bundestag zur geplanten Einmalzahlung an Gas- und Wärmekunden

“...die geplante Einmalzahlung an Gas- und Wärmekunden muss aber auch bei den Menschen ankommen ..!" Kerstin Andreae bild BDEW
“…die geplante Einmalzahlung an Gas- und Wärmekunden muss aber auch bei den Menschen ankommen ..!” Kerstin Andreae bild BDEW

Kerstin Andreae konstatiert ganz sachte und nüchtern: „Sie muss aber auch bei den Menschen ankommen. Die Zeit für die Umsetzung der Entlastungen ist extrem knapp. Die Politik muss sich darauf konzentrieren, das Machbare umzusetzen, statt sich immer tiefer in eine Komplexitätsfalle zu manövrieren!“

Und sie fordert für ihre  Branche die brauche „…diese Woche endlich Klarheit, die Energiekundinnen und -kunden auch. Wenn es bereits ab Januar zusätzliche Entlastungen geben soll, kann dies nur mit einem einfach handhabbaren Instrument wie beispielsweise dem Energiegeld gelingen!“

Aus ihrer Sicht  und damit der ihres Verbandes ist die Diskussion über ein Vorziehen der Gaspreisbremse vom 1.3.2023 auf den 1. Februar ist ebenso verfehlt wie die Forderungen nach einer Strompreisbremse ab dem 1. Januar 2023. „Dies ist schlicht nicht umsetzbar“, konstatiert die BDEW – Spitzenfrau und betont noch mal  die Energiebranche weise  darauf schon seit Wochen eindringlich hin.

Im Statement zur gegenwärtigen Lage heißt es beim BDEW: Die starke einmalige Entlastung beim Gaspreis im Dezember dient als finanzielle Brücke für die Wintermonate („Winterabschlag“), da die Gaspreisbremse aufgrund der aufwendigen technisch-administrativen Umsetzung erst ab März 2023 starten kann. Grob geschätzt werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch diesen Schritt in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in etwa so stark entlastet, wie es mit der Gaspreisbremse dann ab März monatlich geschieht.

Nach Darstellung des BDEW ist die Soforthilfe ist damit ein wichtiges Instrument, um Zeit für die Umsetzung der Gaspreisbremse zu gewinnen. Die Implementierung ist extrem aufwändig, da komplexe IT-Systeme bei Hunderten Unternehmen komplett umprogrammiert werden müssen. Um Haushalte und Gewerbe zusätzlich bei Gas/Wärme zu entlasten, könnte allenfalls noch Abschlagszahlung vom Dezember im Januar wiederholt werden.

Kerstin Andreae fordert ganz kategorisch: „Im ersten Schritt muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Auszahlung des Erstattungsanspruches des Energieversorgers durch die staatliche Stelle noch im November 2022 erfolgt. Wir haben echte Sorge, dass dies nicht rechtzeitig erfolgen kann, weil die operativen Voraussetzungen noch nicht geschaffen wurden. So fehlt es an dem vom Ministerium zu bestimmenden Beauftragten und die technischen Voraussetzungen für das Antragsverfahren liegen – nur drei Wochen vor Ende der Frist – noch nicht vor.“