Seit vergangenem Donnerstag, 17. November, können rund 1.500 Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen können die Auszahlung ihres Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch für die Soforthilfe Dezember beantragen, gab Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck bekannt . Zugangslink, s. unten.

"Mit der Soforthilfe im Dezember werden Gas- und Wärmekunden wirksam in der Breite entlastet."  ;  Bundesfinanzminister Christian Lindner
Mit der Soforthilfe im Dezember werden Gas- und Wärmekunden wirksam in der Breite entlastet.” ; Bundesfinanzminister Christian Lindner

„Mit der Soforthilfe Dezember entlasten wir die Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen direkt und sehr wirksam“, führte Habeck in seinem Statement dazu an.  Der Bund übernimmt dabei die Rechnung für den Dezemberabschlag für die Lieferung von Gas und Fernwärme. Wichtig für  die Verbraucherinnen und Verbraucher  wiederum: Sie müssen nichts tun, sie werden automatisch von der Soforthilfe profitieren. Die Umsetzung der Entlastung erfolgt über die Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen. Nur diese Unternehmen müssen nun einen Antrag stellen.“

Und auch Bundesfinanzminister Christian Lindner ließ es sich nicht nehmen noch mal zu bestätigen: „Mit der Soforthilfe im Dezember werden Gas- und Wärmekunden wirksam in der Breite entlastet. Das ist ein wichtiger Baustein, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor unvertretbaren Belastungen aufgrund sehr hoher Gas- und Wärmepreise zu schützen. Die Soforthilfe ist Teil einer systemischen Lösung, die das Problem der hohen Energiepreise grundlegend angeht. Damit wollen wir einen reibungslosen Übergang ermöglichen, in eine Situation weniger sprunghafter Gaspreise, die gleichwohl höher liegen dürften als noch 2021. Das hilft dabei, gesunde und wettbewerbsfähige Unternehmen zu erhalten, Arbeitsplätze zu sichern und Wohlstand zu bewahren.“

Die Bundesregierung will den Anstieg der Energiekosten für Haushalte und Unternehmen dämpfen. Und mit der Soforthilfe Dezember will sie  Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 schaffen  und die Zeit bis zur geplanten Einführung einer Gas- und Wärmepreisbremse im Frühjahr überbrücken. Die Entlastung erreicht die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Energieversorger. Das Gesetz zur Umsetzung der Soforthilfe Dezember gibt rund 1.500 Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen einen Erstattungs- oder einen Vorauszahlungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Diese Unternehmen können also, wie eingangs berichtet, ab sofort die Auszahlung ihres Anspruchs beantragen.

Information zum Zugangslink: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/Soforthilfe-Energiepreise/soforthilfe-energiepreise.html.