„Entlastungen sind richtig und wichtig“,  betonte am vergangenen Mittwoch, 09. November, Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) nachdem  sich der Wirtschaftsausschuss des Bundestags am gleichen Tag mit dem Gesetzentwurf zur ersten Stufe der Gaspreisbremse (Dezemberabschlag)/Soforthilfe beschäftigt und zur Beschlussfassung am Donnerstag  im Plenum empfohlen hat.

" .... in zentralen Punkten keine Verbesserung ..... !" Ingbert Liebing foto vku
” …. in zentralen Punkten keine Verbesserung ….. !” Ingbert Liebing foto vku

Liebing zeigt sich aber auch ärgerlich und beklagt, dass es in zentralen Punkten keine Verbesserung gibt. Ihn empört , es sei nicht gewährleistet, „ …dass die Stadtwerke die staatliche Erstattung rechtzeitig zum 1.12. erhalten. Damit kommen die Energieversorger in die Lage, dem Staat bis zu neun Milliarden Euro Dispositionskredit zu geben. Das führt bei den Stadtwerken zu zusätzlichen Finanzierungskosten, die wiederum die Preisgestaltung belasten!“ Anlässlich dieser Fakten „… liegt der Ball nun  beim Bundeswirtschaftsministerium, der KfW und dem Beauftragten der Bundesregierung PwC, dafür zu sorgen, dass die Antragsverfahren so schnell wie möglich durchgeführt werden. Wir sehen diese Institutionen in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Stadtwerke in wenigen Tagen Anträge stellen können, damit die staatlichen Mittel rechtzeitig bei den Energieversorgern ankommen!“

Und Liebing beklagt weiter während der Gesetzentwurf keine klare rechtzeitige Erstattung an die Versorger regelt, „…verpflichtet der Gesetzentwurf die Versorger, den Dezemberabschlag nicht einzuziehen oder zu erstatten. Das schafft ein unfaires Ungleichgewicht zu Lasten der Energieversorger!“

Aus Sicht des VKU wird das Gesetz wird auch unnötige bürokratische Anforderungen enthalten. „So müssen die Wärmelieferanten in ihren Erstattungsanträgen E-Mailadressen und Telefonnummern von Kunden liefern, obwohl sie darüber gar nicht vollständig verfügen, sondern nur über Postanschrift. Wir appellieren erneut, in allen Gesetzen jeden überflüssigen Aufwand zu vermeiden. Nach wie vor gilt: Wer eine schnelle und wirksame Entlastung will, muss es einfach machen. Das gewährleistet dieses Gesetz nicht.“