1000 zusätzliche Windenergieanlagen will die Landesregierung in den kommenden fünf Jahren in Nordrhein-Westfalen ermöglichen. Um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, haben die Staatssekretärinnen und Staatsekretäre am Montag, 31. Oktober 2022, die Einrichtung der Task Force „Ausbaubeschleunigung Windenergie NRW“ beschlossen. „In Nordrhein-Westfalen weht jetzt der Wind in Richtung Ermöglichung“, erklärte gestern, Montag 31. Oktober die NRW-Wirtschafts- und Klimaschutzministerin , zugleich auch stellvertretende NRW-Ministerpräsidenten und Landesvorsitzende der  Grünen , Mona Neubaur.

.In Nordrhein-Westfalen weht jetzt der Wind in Richtung Ermöglichung... !" Mona- Neubaur, bild nrw Michael Gottschalk
“In Nordrhein-Westfalen weht jetzt der Wind in Richtung Ermöglichung… !” Mona- Neubaur, bild nrw Michael Gottschalk

Laut Mona Neubaur soll die Task Force die  Hemmnisse beim Windenergieausbau identifizieren und Empfehlungen für Maßnahmen vorlegen. Die Task Force ist Teil der Ausbauoffensive Windenergie der Landesregierung, mit ihrer Einrichtung soll  eine zentrale  Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.

Mona Neubaur betonte in dem Zusammenhang auch noch mal : „Die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöste Energiekrise können wir nur durch den massiven Ausbau der Erneuerbaren und insbesondere der Windenergie nachhaltig überwinden. Deshalb ist es so wichtig, dass in Nordrhein-Westfalen jetzt der Wind in Richtung Ermöglichung weht. Ich freue mich, dass die ressortübergreifende Task Force nun ihre Arbeit aufnimmt und gemeinsam Vorschläge zur Ausbaubeschleunigung entwickelt und schnell in die Tat umsetzt.“

Der Task Force gehören die Ministerien für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE), für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD), für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV), für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) sowie die Staatskanzlei an. Die Leitung obliegt dem MWIKE. Drei Arbeitsgruppen befassen sich mit den Aufgabenbereichen „Planung/Flächenbereitstellung“, „Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren“ und „Übergreifende Fragestellungen“.

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