Die EU-Kommission begrüßte am vergangenen Freitag, 09. Dezember, dass sich das Europäische Parlament und der EU-Rat, vorläufig darauf geeinigt haben alle auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachten Batterien nachhaltiger, zirkulärer und sicherer zu machen.

"..Batterien nachhaltiger, zirkulärer und sicherer....!"
“..Batterien nachhaltiger, zirkulärer und sicherer.…!”

Die Vereinbarung baut auf dem Vorschlag der Kommission vom Dezember 2020 auf und befasst sich mit den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen im Zusammenhang mit allen Arten von Batterien. Das neue Gesetz ist sicherlich eine wichtige Errungenschaft im Rahmen des europäischen Grünen Deal und soll sowohl die Kreislaufwirtschaft als auch die Null-Schadstoff-Ambitionen der EU fördern, indem es Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus nachhaltig macht – von der Materialbeschaffung bis zu ihrer Sammlung, ihrem Recycling und ihrer Wiederverwendung.

Im aktuellen Energiekontext schaffen die neuen Vorschriften einen wesentlichen Rahmen zur Förderung der weiteren Entwicklung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen Batterieindustrie, die Europas Übergang zu sauberer Energie und die Unabhängigkeit von Kraftstoffimporten unterstützen wird. Batterien sind auch eine Schlüsseltechnologie, die eine zentrale Rolle bei der Förderung der Klimaneutralität der EU bis 2050 spielt.

Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt, werden ab 2024 schrittweise Nachhaltigkeitsanforderungen an die CO2-Bilanz, den Recyclinganteil sowie die Leistung und Haltbarkeit eingeführt.

Ab Mitte 2025 wird – laut Kommission – ein umfassenderer regulatorischer Rahmen zur erweiterten Herstellerverantwortung gelten, wobei im Laufe der Zeit höhere Sammelziele eingeführt werden. Für Gerätebatterien werden die Ziele 63 % im Jahr 2027 und 73 % im Jahr 2030 betragen, während die Ziele für Batterien aus leichten Transportmitteln 51 % im Jahr 2028 und 61 % im Jahr 2031 betragen werden. Alle gesammelten Batterien müssen recycelt werden und in hohem Maße der Verwertung insbesondere von Wertstoffen wie Kupfer, Kobalt, Lithium, Nickel und Blei erreicht werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass wertvolle Materialien am Ende ihrer Nutzungsdauer zurückgewonnen und wieder in die Wirtschaft zurückgeführt werden, indem im Laufe der Zeit strengere Ziele für die Recyclingeffizienz und die Materialrückgewinnung festgelegt werden.

Die Materialrückgewinnungsziele für Lithium werden 50 % bis 2027 und 80 % bis 2031 betragen. Unternehmen, die Batterien auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen, müssen nachweisen, dass die für ihre Herstellung verwendeten Materialien verantwortungsbewusst bezogen wurden. Das bedeutet, dass soziale und ökologische Risiken im Zusammenhang mit der Gewinnung, Verarbeitung und dem Handel der für die Batterieherstellung verwendeten Rohstoffe identifiziert und gemindert werden müssen.

Nächste Schritte Das Europäische Parlament und der Rat müssen die neue Verordnung nun formell annehmen, bevor sie in Kraft treten kann.

Die neue Verordnung wird die bestehende Batterierichtlinie ab 2006 ersetzen. Dieser neue Regulierungsrahmen von der Wiege bis zur Bahre für Batterien erfordert, dass von 2024 bis 2028 viele detailliertere Vorschriften (sekundäre Rechtsvorschriften) verabschiedet werden müssen, um voll funktionsfähig zu sein.