Die EU-Kommission hat gestern, Mittwoch 14. Dezember, bestätigt, dass sie eine mit 1,8 Milliarden Euro dotierte deutsche Beihilferegelung genehmigt hat, die den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge fördert. Die Regelung steht demnach mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang und trägt dazu bei, die Ziele des europäischen Grünen Deal und des Pakets Fit für 55 der Kommission zu verwirklichen.

"...die Regelung  werde  die Nutzung der Elektromobilität vorantreiben, im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals ...!"  Margrethe Vestager
“…die Regelung werde die Nutzung der Elektromobilität vorantreiben, im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals …!” Margrethe Vestager

Die Regelung werde es Deutschland ermöglichen, die erforderliche Schnellladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum zu errichten“,  begründete Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik, die Kommissions-Entscheidung.  Zudem werde sie die Nutzung der Elektromobilität vorantreiben, im Einklang mit den Zielen des europäischen Grünen Deals zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen und gleichzeitig übermäßige Wettbewerbsverzerrungen begrenzen.“

Im Kommissionstext zu der Entscheidung heißt es: Im Rahmen der von Deutschland angemeldeten Regelung soll das sogenannte „Deutschlandnetz“ – ein Schnellladenetz für Elektrofahrzeuge im urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in Deutschland – errichtet werden. Mit der auf diese Weise geschaffenen grundlegenden Schnellladeinfrastruktur soll der Übergang zur Elektromobilität erleichtert werden.

Die Maßnahme sieht die Einrichtung von 8500 Schnellladepunkten vor, an denen es möglich sein wird, Elektrofahrzeuge innerhalb von 15 bis 30 Minuten aufzuladen. Betroffen sind rund 900 Standorte in Deutschland, an denen es bislang keine Schnellladepunkte gibt oder wo die vorhandenen Ladepunkte nicht ausreichen, um den erwarteten Bedarf zu decken.

Die Beihilfen im Rahmen der Regelung werden in Form von direkten Zuschüssen und laufenden Zahlungen zur Deckung eines Teils der Betriebskosten gewährt. Die Beihilfeempfänger werden Unternehmen mit Erfahrung in der Errichtung und im Betrieb von Ladeinfrastruktur sein, die im Rahmen einer Ausschreibung ausgewählt werden.

Die Kommission erläuterte weiter sie habe die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Er ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.

Bei ihrer Prüfung gelangte die Kommission zu folgendem Ergebnis:

  • Die Regelung ist erforderlich und geeignet, um den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur in großem Maßstab voranzutreiben.
  • Die Maßnahme hat einen „Anreizeffekt“, da die Beihilfeempfänger die vorgesehenen Investitionen ohne die öffentliche Förderung nicht tätigen würden.
  • Deutschland hat ausreichende Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass die Regelung nur begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU haben wird. Die Regelung steht allen in dem Wirtschaftszweig tätigen Unternehmen offen, und die Beihilfeempfänger werden in einem offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahren ausgewählt. Darüber hinaus werden die deutschen Behörden sicherstellen, dass die erhobenen Preise mit den Preisen vergleichbar sind, die bei ähnlichen bestehenden Infrastrukturen verlangt werden.

Aus diesen Gründen hat die Kommission die Maßnahme Deutschlands nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.