Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch, 21. Dezember, einen Bilanzbericht zum Thema Funknavigation im Kabinett verabschiedet, wie wir bereits heute an anderer Stelle ausführlich

"...kurzfristig mehr Flächen für die Windenergie an Land zur Verfügung stellen...;Trianel-Windpark Vogelherd, Bayern
“…kurzfristig mehr Flächen für die Windenergie an Land zur Verfügung stellen…;Trianel-Windpark Vogelherd, Bayern

berichten, s. unten. Mit dem umfassenden Maßnahmenpaket im Bereich Drehfunkfeuer und Wetterradare soll erreicht werden, dass  kurzfristig mehr Flächen für die Windenergie an Land zur Verfügung stehen. Hier nun Einzelheiten zu den konkreten Maßnahmen:

  1. Anlagenschutzbereiche werden verkleinert an Drehfunkfeuern vom Typ DVOR (Abkürzung für Doppler Very High Frequency Omnidirectional Range)

Mit Stichtag 24. November 2022 wurden für 39 von insgesamt 40 DVOR-Funknavigationsanlagen die Anlagenschutzbereiche von 15 auf 7 km Radius reduziert. Insgesamt sind damit die betroffenen Anlagenschutzbereiche um eine Fläche von rund 19.000 km² bzw. um 75 Prozent reduziert worden.

  1. Rückbau und Umbau von Drehfunkfeuern

Derzeit werden noch 52 Drehfunkfeuer betrieben. Nach den aktuellen Planungen werden bis 2030 19 Drehfunkfeuer stillgelegt. An weiteren Standorten ersetzt die DFS mit finanzieller Unterstützung des BMWK bis zum Jahr 2025 acht ältere störanfällige Drehfunkfeuer durch modernere weniger störanfällige Drehfunkfeuer.

  1. Neue Berechnungsformel für Drehfunkfeuer vom Typ CVOR (Abkürzung für Conventional Very High Frequency Omnidirectional Range)

DFS und PTB konnten eine neue Formel entwickeln, die präzisere Vorhersagen für eine eventuelle Störung durch Windenergieanlagen ermöglicht.

  1. Anhebung der Störobergrenze bei Funknavigationsanlagen

Zum 1. August 2022 wurde der bei Genehmigungsverfahren zulässige Störungsgrenzwert für Windenergieanlagen an Land von 3° auf 3,6° erhöht. Die DFS setzt die neue Störobergrenze seit dem 1. August 2022 bei Genehmigungsverfahren ein.

5. Weitere Erhöhung des verfügbare Fehlerbudget

Das für externe Beeinflussung verfügbare Fehlerbudget wurde am 1. August 2022 um 0,5° auf 1,° erhöht. Zusammen mit der Anhebung der Störobergrenze um 0,6° erhöht sich das Fehlerbudget bei DVOR insgesamt um 1,1° und bei CVOR um 0,6°. Diese Maßnahmen dürften Zustimmungsfähigkeit von Windenergieanlagen im Anlagenschutzbereich von Drehfunkfeuern deutlich erhöhen.

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: “…Die gemeinsame Arbeit der letzten Monate hat sich gelohnt…!”