Am 1. Januar 2023 tritt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Damit werden weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt, betonten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck,  die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze und die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke, am gestrigen Donnerstag, 29. Dezember in einem gemeinsamen Statement zur neuen Lage.

„Ausbeutung, Zwangs- und Kinderarbeit sind keine Geschäftsmodelle für unsere soziale Marktwirtschaft...“ Hubertus Heil, r. , bild steffen kugler
Ausbeutung, Zwangs- und Kinderarbeit sind keine Geschäftsmodelle für unsere soziale Marktwirtschaft…“ Hubertus Heil, r. , bild steffen kugler

Unternehmen müssen ab dann ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt demnach dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger Berichterstattung. Es gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte.

„Ausbeutung, Zwangs- und Kinderarbeit sind keine Geschäftsmodelle für unsere soziale Marktwirtschaft“, betonte Hubertus Heil bei Verkündung der neuen Lage. Und weiter führte er noch aus :“ Unsere wirtschaftliche Stärke muss auf Verantwortung aufbauen – für die Näherin in Bangladesch, die Kleidung für den deutschen Markt produziert, genauso wie für den Minenarbeiter im Kongo, der Rohstoffe für Mobiltelefone abbaut!“ Er ist sich schon jetzt sicher, dass  „…mit dem Lieferkettengesetz ab 2023 kein Weg mehr vorbei führt an Menschenrechten und Umweltschutz, egal wo auf der Welt Unternehmen mit Sitz in Deutschland produzieren lassen. Gleichzeitig ist das Lieferkettengesetz so ausgestaltet, dass die Unternehmen es gut umsetzen können. Deswegen gilt es im ersten Jahr nur für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten. Außerdem haben wir die Berichtspflichten noch anwendungsfreundlicher gestaltet, damit die Unternehmen ihre gesetzlichen Anforderungen gut und wirksam erfüllen können.“

Robert Habeck verweist darauf, dass das  Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an seinem Standort im sächsischen Borna die Umsetzung des Gesetzes betreut. Und weiter erklärte er der für diese Umsetzung notwendige Fragebogen für Unternehmen „…wurde gerade jüngst noch einmal verbessert und muss jetzt den Praxischeck bestehen.“

Und Svenja Schulze ist sich sicher: „Deutschland leistet mit diesem Gesetz Pionierarbeit für eine

„Deutschland leistet mit diesem Gesetz Pionierarbeit für eine gerechtere Globalisierung.... "Svenja Schulze   bild bmu
Deutschland leistet mit diesem Gesetz Pionierarbeit für eine gerechtere Globalisierung…” Svenja Schulze bild bmu

gerechtere Globalisierung. … Gestärkt werden vor allem die vielen Frauen und Kinder in den Entwicklungsländern, die unter oft unwürdigen Bedingungen in den Nähereien, in den Minen oder in anderen Risikosektoren arbeiten. Auch für die vielen Unternehmen, die sich heute schon glaubwürdig um Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten kümmern, ist das Gesetz gut: Denn nachhaltiges Wirtschaften zahlt sich künftig aus.“

Steffi Lemke verweist auch noch mal darauf, dass : „Der Schutz von Natur und Menschenrechten Hand in Hand gehen müssen. Umweltfreundliche Lieferketten dienen dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Doch woher die Rohstoffe stammen, welche Belastungen durch Lärm, Emissionen und Abwasser die Herstellung verursacht, sieht man einem Produkt nicht an. Mit dem Lieferkettengesetz wird der ökologische Rucksack eines Produkts sichtbarer und die nachhaltige Praxis von Unternehmen transparenter !“

Umweltschutz liegt auch im strategischen Interesse der Wirtschaft. Insbesondere multinationale Unternehmen dürfen nicht wegschauen und sollen künftig mehr Verantwortung dafür übernehmen, wie sich ihre Lieferketten weltweit auf Menschen und Natur auswirken.“ Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird künftig prüfen, ob Unternehmen die Sorgfaltspflichten umsetzen und jährlich darüber berichten. Es kann Nachbesserungen verlangen und Bußgelder verhängen.

Das BAFA wird als erfahrene Kontrollbehörde die Umsetzung effektiv und bürokratiearm prüfen und hat in den vergangenen Monaten erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Start des Gesetzes möglichst anwendungsfreundlich zu gestalten.