Einem Windpark mit direkter finanzieller Beteiligung von Bürger*innen kommt beim Ausbau der Windenergie an Land eine besondere Rolle zu. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) legte  gestern, Donnerstag 01. Dezember, in einem Leitfaden einen Standard „für gut geführte Windparks mit direkter finanziellen Bürgerbeteiligung“ vor.

 Windparks mit direkter finanzieller Beteiligung von Bürger*innen  kommt beim Ausbau der Windenergie an Land eine besondere Rolle zu. ... !!!  ; Bild U+ E
Windparks mit direkter finanzieller Beteiligung von Bürger*innen kommt beim Ausbau der Windenergie an Land eine besondere Rolle zu. … !!!” ; Bild U+ E

Der BWE betont ausdrücklich sie setzten ein deutliches Signal: Denn, …“Windenergie ist eine Investition in die Standortgemeinde, von der alle profitieren. Eine direkte Beteiligung schafft nicht nur nachweislich mehr Akzeptanz, sie schafft auch konkret erfahrbaren Mehrwert vor Ort. Dafür einen transparenten und nachprüfbaren Standard zu etablieren ist das Ziel des Leitfadens, den der BWE jetzt vorlegt!“

Der Leitfaden liefert unter anderem Empfehlungen zu den Bereichen Investitions- und Finanzierungsaufwand, zum angemessenen Umgang mit Risikohinweisen, zum Thema Mitbestimmungsrecht sowie zu Transparenzfaktoren für die Betriebsphase. Die Geschäftsführung sollte stets die Interessen der Gesellschafter*innen im Blick haben und auf eine ausgeglichene Chancen-Risiko-Verteilung achten, heißt es da.

Der Leitfaden nennt drei Punkte als essenziell für einen gut geführten Windpark mit Beteiligung:

  1. Bei direkter Bürger*innenbeteiligung muss der Fokus auf der Risikoabsicherung liegen:
    Dazu zählt unter anderem, dass Liquiditätsreserven nur in sicheren Geldanlagen anzulegen sind und dass die Geschäftsführung laufend darauf achtet, in Niedrigzinsphasen, bei Möglichkeiten der Umschuldung, Zinsvorteile zu realisieren.
  2. Beteiligungsangebote müssen substanziell und niederschwellig sein:
    Eine einfach verständliche, aber auch wirtschaftlich reizvolle Ausgestaltung der Beteiligungsangebote erhöht die Attraktivität des Projektes. Somit soll eine möglichst breite Beteiligung ermöglicht werden. Durch diesen Grundgedanken wird die Beziehung der Beteiligten geprägt und kann dann durch gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen weitergeführt werden.
  3. Echte Teilhabe und Einflussmöglichkeiten sollen garantiert sein:
    Hierzu gehört unter anderem, dass es vertraglich verbrieft weder Mehrstimmrechte noch Stimmrechte ohne Leistung einer Einlage gibt; ebenso, dass einzelne Gesellschafter*innen kein Veto-Recht gegen Beschlüsse haben. Zudem muss die Abwahl der Geschäftsführung / des Vorstandes bei einer qualifizierten Mehrheit von 51% aller Anwesenden möglich sein.

Und schließlich weist der BWE auch noch darauf hin die Branche stehe vor der Herausforderung, in den kommenden Jahren 10 Gigawatt an jährlicher Leistung zu realisieren. Dafür braucht es demnach eine langfristig abgesicherte Akzeptanz. Echte Bürgerbeteiligung an den Projekten soll  hierfür ein solides Fundament schaffen. Der Leitfaden des BWE „… dient als konkrete Handreichung, wie Beteiligungsprojekte gut und fair ausgestaltet und geführt werden können. Dies gewährleistet, dass Windparks zum Bestandteil einer Gemeinde werden, von dem die Anwohner*innen spürbar und nachhaltig profitieren!“