Die Bundesnetzagentur hat gestern, einen Tag nach Weihnachten, also Dienstag 27. Dezember, die Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Windenergie an Land auf 7,35 ct/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 11,25 ct/kWh festgelegt.

"...Bundestag hat die Kompetenzen der Bundesnetzagentur am 15. Dezember 2022 erweitert...!" Klaus Müller "...
“…Bundestag hat die Kompetenzen der Bundesnetzagentur am 15. Dezember 2022 erweitert…!” Klaus Müller

“Die neu festgelegten Höchstwerte ermöglichen auskömmliche Einnahmen für Anlagen, die im kommenden Jahr an den Ausschreibungen teilnehmen“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Zugleich drückte er damit auch die Hoffnung aus   , dass somit „…die deutlich zurückgegangenen Gebotszahlen wieder ansteigen und sich erneut Wettbewerb entwickeln kann!” ,

Die Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen werde derzeit noch vorbereitet, um auch in diesem Segment stabile Bedingungen für die Erreichung der Ausbauziele zu schaffen, kündige Müller weiter an.  Eine Erhöhung der Höchstwerte für die Innovationsausschreibungen werde ebenfalls Anfang des kommenden Jahres geprüft.

Im kommentierenden eigenen Statement zur neuen Entwicklung „…reagiert die Bundesnetzagentur mit den Anpassungen der Höchstwerte auf die gestiegenen Kosten im Bereich von Errichtung und Betrieb von Anlagen sowie auf gestiegene Zinskosten bei einer Finanzierung von Anlagen!“

Denn: Aufgrund der gestiegenen Kosten war ein starker Gebotsrückgang bei den Ausschreibungen dieser Technologien im Jahr 2022 zu beobachten. Bei Windenergieanlagen wurden trotz ausreichend vorhandener genehmigter Projekte nur wenige Gebote eingereicht. Bei den Aufdach-Solaranlagen hat sich die Gebotsmenge im Dezembertermin fast halbiert. So kam es bei beiden Technologien trotz im Vorfeld bereits reduzierter Ausschreibungsvolumina zu deutlichen Unterdeckungen. Umwelt- und Energie-Report hatte ausführlich berichtet, s. unten

Wegen der aktuellen Entwicklung hat der Deutsche Bundestag aus diesem Grund die Kompetenzen der Bundesnetzagentur am 15. Dezember 2022 erweitert: Die Bundesnetzagentur ist jetzt ermächtigt, Erhöhungen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 Prozent möglich. Von der erweiterten Kompetenz hat die Behörde nun schnellstmöglich Gebrauch gemacht. -Die beiden Festlegungen gelten für die Ausschreibungen im Jahr 2023 und damit bereits für die Gebotstermine zum 1. Februar 2023.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Windenergieanlagen an Land: Zum 3. Mal deutlich unterzeichnet

und auch: “Jahr 2022 endet für die Windenergie mit einem schwachen Finale …!!!”