Die Bundesnetzagentur hat am gestrigen Dienstag, 20. Dezember, die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land, Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden und innovative Anlagenkonzepte zum 1. Dezember 2022 veröffentlicht. Alle drei Gebotsrunden waren demnach deutlich unterzeichnet.

"...Wir schaffen aktuell neue Rahmenbedingungen für erfolgreichere Ausschreibungen...!" Klaus Müller
“…Wir schaffen aktuell neue Rahmenbedingungen für erfolgreichere Ausschreibungen…!” Klaus Müller

“Wir schaffen aktuell neue Rahmenbedingungen für erfolgreichere Ausschreibungen im nächsten Jahr“, kündigte  dann auch gleich der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller an. So will die Agentur  nach den erforderlichen Prüfungen schnellstmöglich die vom Bundestag beschlossenen Festlegungskompetenzen im Bereich der Höchstwerte nutzen. Denn: „Die Ausschreibungen der Aufdach-Solaranlagen tragen die Energiewende mit großen Anlagen in städtische Regionen”, folgerte Müller.

Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. Dezember war nun das dritte Mal in Folge unterzeichnet. Doch Müller bestätigte auch angesichts der dem Marktstammdatenregister gemeldeten teilnahmeberechtigten Genehmigungen sei eine Unterzeichnung des gesetzlich vorgesehenen Ausschreibungsvolumens zu erwarten gewesen. Die Bundesnetzagentur hatte deshalb im Vorfeld das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins von 1.190 MW schon auf 604 MW reduziert.

Bei dieser ausgeschriebenen Menge wurden 16 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt rund 203 MW eingereicht. Damit belief sich die eingereichte Gebotsmenge trotz der Kürzung auf lediglich ein Drittel der neu erfassten Genehmigungen. Die Bundesnetzagentur musste in dieser Runde zwei Gebote wegen Formfehlern vom Verfahren ausschließen und konnte 14 eingereichten Geboten einen Zuschlag erteilen.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen in der knappen Bandbreite zwischen 5,86 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 5,88 ct/kWh. Mit 5,87 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz knapp unter dem Höchstwert und ist im Gegensatz zur Vorrunde noch mal gestiegen (Vorrunde: 5,84 ct/kWh).

Ähnlichkeiten zur vorangegangenen Ausschreibungsrunde bestehen auch im Hinblick auf die regionale Verteilung der Zuschlagsmengen. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Niedersachsen (72 MW, 2 Zuschläge) und Nordrhein-Westfalen (30 MW, 6 Zuschläge).

Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

Die Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solarausschreibung des zweiten Segments) war ebenfalls erneut deutlich unterzeichnet. Das Ausschreibungsvolumen belief sich in dieser Runde auf 202 MW. Dieses Ausschreibungsvolumen entsprach dem Durchschnitt der Gebotsmenge der zugelassenen Gebote der Gebotsrunde vom 1. April 2022 und 1. August 2022 und lag damit deutlich unter dem der vorherigen Runde (767 MW). Es wurden 67 Gebote mit einem Volumen von 128 MW eingereicht.

56 Gebote mit einem Volumen von 105 MW konnten bezuschlagt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 8,09 ct/kWh und dem Höchstwert in dieser Runde von 8,91 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 8,74 ct/kWh und ist damit trotz der deutlichen Unterzeichnung gegenüber der Vorrunde (8,84 ct/kWh) gesunken.

Regional verteilen sich die Zuschläge auch in dieser Runde ausgewogen. Projekten in 14 Bundesländern konnten Zuschläge erteilt werden. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Nordrhein-Westfalen (12 Zuschläge/28 MW Zuschlagsmenge), gefolgt von Baden-Württemberg (8 Zuschläge/6 MW

" Ausschreibungen für Gebäude ...ebenfalls erneut deutlich unterzeichnet. ...!" Bild U u E
Ausschreibungen für Gebäude …ebenfalls erneut deutlich unterzeichnet. …!” Bild U u E

Zuschlagsmenge), Berlin (6 Zuschläge/7 MW Zuschlagsmenge) und Niedersachen (6 Zuschläge/12 MW Zuschlagsmenge). Es mussten 11 Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

…innovative Anlagenkonzepte

In den Ausschreibungen für innovative Anlagenkonzepte zum Gebotstermin 1. Dezember 2022 ist lediglich ein einziges Gebot eingegangen. Die Runde war damit drastisch unterzeichnet. Das eingereichte Gebot wurde für eine Anlagenkombination von Solaranlagen mit Speichern abgegeben. Erstmals wurde eine gleitende Marktprämie ausgeschrieben, die mit dem Börsenpreis verrechnet wird und keine fixe Marktprämie wie zuvor, die zusätzlich zu Markterlösen gezahlt wird.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen des zweiten Segments findet jeweils am 1. Februar 2023 und die nächste Ausschreibungsrunde für innovative Anlagenkonzepte findet am 1. Mai 2023 statt.

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Jahr 2022 endet für die Windenergie mit einem schwachen Finale…!!!”