Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) veröffentlicht hat am vergangenen Freitag, 20. Januar,  den neuen Flächenentwicklungsplan zum Ausbau der Offshore-Windenergie veröffentlicht . Mit dem Plan soll der nächste „ wichtige Schritt“ zur Erreichung des Ausbauziels von 30 GW bis 2030 getan werden, erklärte das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK)  anlässlich der Verööfentlichtung des Plans. Zudem lege er bereits die Grundlage dafür, dass das Ausbauziel von 40 GW im Jahr 2035 um 10 GW „…deutlich übertroffen wird!“

„Der Ausbau der Offshore-Windenergie ist für sich schon eine Mammutaufgabe“, gesteht auch Minister Robert Habeck.  Umso mehr freue es ihn, „…dass wir hier so schnell Erfolge melden können. Der Flächenentwicklungsplan des BSH ist neben der Offshore-Vereinbarung aus dem vergangenen November ein weiteres Stück unseres Masterplans, um die hohen Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien zu erreichen. Mit der Veröffentlichung zeigen wir, dass wir Planungsbeschleunigung ernst meinen und den Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent voranbringen. Wir schaffen hier innerhalb kürzester Zeit verlässliche Rahmenbedingungen für ein Hochfahren aller erforderlichen Kapazitäten. Nun geht es an die Umsetzung!“

 "Der Ausbau der Offshore-Windenergie ist für sich schon eine Mammutaufgabe“.. " Robert Habeck, ...!bild bmwi , steffen kugler ...
“Der Ausbau der Offshore-Windenergie ist für sich schon eine Mammutaufgabe… ” Robert Habeck, bild bmwi , steffen kugler …

Der Flächenentwicklungsplan ist  in der Tat die Grundlage des Offshore-Ausbaus. Er legt die konkreten Flächen für die Windenergie in Nord- und Ostsee  sowie die Ausschreibungsjahre, die Inbetriebnahme und den Netzanschluss fest. Bis zum Jahr 2030 muss die bestehende Leistung von derzeit 8 GW auf 30 GW fast vervierfacht und knapp 22 GW zugebaut werden. Dieses ambitionierte Ziel ist im Koalitionsvertrag verankert und im novellierten Wind-auf-See-Gesetz rechtlich bindend festgelegt. Der Flächenentwicklungsplan ermöglicht nun bereits unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die Umsetzung dieses Zieles, betont Habeck.

Mit dem Flächenentwicklungsplan sollen die im Windenergie-auf See-Gesetz beschlossenen Beschleunigungsmaßnahmen umgesetzt  werden.   Um den Ausbau zu beschleunigen, wurde auf den vorhandenen Flächen die Leistung verdichtet und weitere Potenzialflächen identifiziert. Auf den Flächen lässt sich insgesamt eine Leistung von 36,5 GW installieren. Der Plan legt auch fest, welche Flächen nach den jeweiligen Ausschreibungsverfahren (mit und ohne Voruntersuchung der Flächen) ausgeschrieben werden. Zusätzlich festgelegt ist ein Testfeld zur Förderung der Forschung und Entwicklung im Küstenmeer.

Die Realisierung der Netzanbindungen wurde- laut Habeck –  beschleunigt und weitere Anbindungssysteme wurden festgelegt. Die Vernetzung mit anderen europäischen Ländern gewinnt zunehmend an Bedeutung, damit immer ausreichend erneuerbarer Strom zur Verfügung steht. Mit dem Flächenentwicklungsplan soll dabei auch bereits die Grundlage für ein europäisches Offshore-Stromnetz festgelegt werden , in dem die einzelnen Windparks miteinander verbunden werden können.

Berücksichtigt werden dabei Ergebnisse aus internationalen Arbeitsgruppen wie der North Seas Energy Cooperation (NSEC). Festgelegt sind unter anderem Kabeltrassen zur Verbindung der Offshore-Plattformen und vorzuhaltende Anschlusskapazitäten auf den Plattformen.

„ ....Strom aus Offshore-Windparks eignet sich unter anderem hervorragend, um daraus Wasserstoff per Elektrolyse zu gewinnen......; -Bild U&E
„ ….Strom aus Offshore-Windparks eignet sich unter anderem hervorragend, um daraus Wasserstoff per Elektrolyse zu gewinnen……;
-Bild U&E

Strom aus Offshore-Windparks eignet sich unter anderem hervorragend, um daraus Wasserstoff per Elektrolyse zu gewinnen. Um diese Technologien in industriellem Maßstab auf hoher See zu erproben, legt der Flächenentwicklungsplan einen vergrößerten Bereich in der Nordsee fest, welcher mit einer Wasserstoff-Pipeline angebunden werden kann. Die Fläche ermöglicht eine Elektrolysekapazität von bis zu 1 GW.

Das BMWK weist in seinem Statement ausdrücklich darauf  hin , dass der Flächenentwicklungsplan auch über das Jahr 2030 hinaus bereits aufzeige, wie es mit dem Ausbau der Offshore-Windenergie weiter geht. Das gesetzlich festgelegte Ausbauziel von 40 GW bis 2035 wird demnach nochmals um 10 GW übertroffen. Dazu enthält der Plan im Anhang eine Darstellung möglicher weiterer Flächen. Damit wird der weitere Ausbau der Offshore-Windenenergie mit weiteren hohen jährlichen Zubaumengen vorgezeichnet und damit Investitionssicherheit geschaffen. Es ist vorgesehen, das nächste Fortschreibungsverfahren des Flächenentwicklungsplans zur Festlegung des Ausbaus nach 2030 noch in diesem Frühjahr zu beginnen.