„Wir begrüßen das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) als einen wichtigen Baustein für mehr Stadtsauberkeit und gegen die Verschmutzung der Umwelt mit Einwegkunststoffen sehr“,  erklärte Patrick Hasenkamp, VKU-Vizepräsident und Leiter der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes  im Deutschen Bundestag am gestrigen Donnerstag, 19. Januar.

"....ein wichtiger Baustein für mehr Stadtsauberkeit...!" Patrick Hasenkamp, bild vku
“….ein wichtiger Baustein für mehr Stadtsauberkeit…!” Patrick Hasenkamp, bild vku

Aus Sicht Hasenkamps ist es sachgerecht, so dass sich „…die Hersteller häufig gelitterter Einwegkunststoffprodukte nicht länger einen schlanken Fuß machen und die Folgen ihrer Geschäftsmodelle auf die Allgemeinheit abwälzen können.

Das Gesetz  schafft die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds durch das Umweltbundesamt, um eine Einwegkunststoffabgabe von den Herstellern bestimmter Einwegkunststoffprodukte zu erheben und die Mittel an die Kommunen auszuzahlen. Auf diesem Wege müssen sich künftig die Hersteller an den kommunalen Reinigungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungskosten für solche Kunststoffprodukte beteiligen, die häufig „gelittert“, also achtlos und (regelmäßig) illegal weggeworfen werden.

Das Gesetz ist jedoch auch für die Kommunen vor Ort eine Herausforderung, betont der VKU in seinem aktuellen Statement: Es fordert von den Anspruchsberechtigten, wie Kommunen und kommunalen Stadtreinigungsunternehmen, eine detaillierte Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen, die nach einem Punktesystem erstattet werden. So schafft das Gesetz für unsere Betriebe einen Anreiz, zukünftig noch intensiver in Straßenpapierkörbe und Kehrmaschinen zu investieren, und so noch effektiver Littering zu bekämpfen und die Stadtsauberkeit zu verbessern.“ Hasenkamp betont aber zugleich: „Mit der Einrichtung des Einwegkunststofffonds muss sorgfältig darauf geachtet werden, dass keine Ausweichbewegungen zu anderen umweltschädlichen Einwegprodukten stattfinden. So haben z. B. die derzeit massiv zunehmenden Einweg-Elektro-Zigaretten keinen Kunststofffilter, sind aber für die Umwelt mindestens genauso schädlich und eine Quelle von Brandgefahren. Hier muss gegengesteuert werden. Wir erwarten nun, dass das Gesetz zügig verabschiedet wird, damit unsere Betriebe mit den Geldern aus dem Fonds planen können.“

Der VKU begrüßt aber auch zudem den parallel vorgelegten Diskussionsentwurf der Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV). Diese enthält die konkreten Abgabesätze für die Einwegkunststoffabgabe sowie das ausdifferenzierte Punktesystem für die Auszahlung der Mittel aus dem Einwegkunststofffonds. Da Abgabesätze und Punktesystem auf einem umfassenden Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes basieren, ist – laut VKU – sichergestellt, dass die Hersteller nur mit denjenigen Kosten belastet werden, die durch ihre Produkte tatsächlich im öffentlichen Raum verursacht werden.

Perspektivisch sollte der Einwegkunststofffonds nach unserer Überzeugung zu einem „Anti-Littering-Fonds“ weiterentwickelt werden, um auch Pizzakartons, Aluminiumschalen oder Kaugummis in die Kostenerstattungspflicht einbeziehen zu können.