Wie kann der europäische Strommarkt widerstandsfähiger gemacht werden? Wie können die Auswirkungen der Erdgaspreise auf die Stromrechnungen verringert und gleichzeitig die Energiewende unterstützt werden? Zu diesen und weiteren Fragen der künftigen Ausgestaltung des EU-Strommarkts hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Das gab sie gestern, Montag, 23. Januar bekannt.

"Wie kann der europäische Strommarkt widerstandsfähiger gemacht werden....?".; Kadri Simson , bild eu
Wie kann der europäische Strommarkt widerstandsfähiger gemacht werden….?”; Kadri Simson , bild eu

Interessierte können bis zum 13. Februar diesen Jahres 2023 teilnehmen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer jüngsten Rede zur Lage der Union eine umfassende Reform des Elektrizitätsmarkts angekündigt, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor übermäßigen Preisschwankungen zu schützen und den Zugang zu sicherer Energie aus sauberen Quellen zu fördern.

EU-Energiekommissarin Kadri Simson bestätigte noch mal : „Der EU-Strommarkt hat uns über zwanzig Jahre lang gute Dienste geleistet. Doch die beispiellose Energiekrise, mit der wir konfrontiert sind, zeigt, dass wir den Strommarkt zukunftsfähig gestalten müssen, damit er die Vorteile erschwinglicher, sauberer Energie für alle bereitstellen kann. Ich freue mich auf die Beiträge einer Vielzahl von Interessengruppen, die uns bei der Ausarbeitung unseres Legislativvorschlags in diesem Jahr helfen werden.“

Die nun  geplante Reform konzentriert sich – laut Kommission – auf Aspekte, „…die dringend angepasst werden müssen. Das Ziel: den Markt widerstandsfähiger machen sowie die Auswirkungen der Gaspreise auf die Stromrechnungen verringern und gleichzeitig die Energiewende unterstützen!“

Im Statement anlässlich der Bekanntgabe der Reformpläne heißt es : „Ziel dieser Reform ist es, den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen in der EU in der derzeitigen Krise und in der Heizperiode 2023/2024 rasch einen Mehrwert zu bringen. Sie beinhaltet Änderungen der Elektrizitätsverordnung, der Elektrizitätsrichtlinie und der sogenannten REMIT-Verordnung. Mit der öffentlichen Konsultation hofft die Kommission könnte die Arbeit der Kommission an dem Gesetzesvorschlag unterstützt werden, der im ersten Quartal dieses Jahres vorgelegt werden soll.