Die Bundesnetzagentur hat am vergangenen Montag, 23. Januar, die Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Freiflächen-Solaranlagen auf 7,37 ct/kWh festgelegt.

"...wir sorgen auch in diesem Segment für stabile Bedingungen.....!" Klaus Müller
“...wir sorgen auch in diesem Segment für stabile Bedingungen…..!” Klaus Müller

“Mit der Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächen-Solaranlagen sorgen wir auch in diesem Segment für stabile Bedingungen, um die notwendigen Ausbauziele erreichen zu können”, ist sich Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur sicher . “Den Bietern sollten mit dem neuen Wert auskömmliche Gebote möglich sein. Die Bundesnetzagentur sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen für die Energiewende“, lobt Müller schon vorab die Maßnahmen.

Die neue Festlegung gilt für Freiflächen-Solaranlagen („Solaranlagen des ersten Segments“). Mit den Anpassungen der Höchstwerte will die Bundesnetzagentur auf die gestiegenen Kosten im Bereich von Errichtung und Betrieb der Anlagen sowie auf gestiegene Zinsen bei der Finanzierung von Anlagen reagieren. Die gestiegenen Kosten hatten zu einem so deutlichen Gebotsrückgang geführt, dass die ausgeschriebenen Mengen nicht mehr gedeckt werden konnten.

Der Deutsche Bundestag hatte die Kompetenzen der Bundesnetzagentur am 15. Dezember 2022 erweitert: (Umwelt- und Energie-Report hatte berichtet, s. unten ) Die Bundesnetzagentur hat nun die Möglichkeit, Erhöhungen für Solaranlagen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 Prozent möglich. Von der erweiterten Kompetenz hatte die Bundesnetzagentur bereits bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land und Aufdach-Solaranlagen und nun erneut bei Freiflächen-Solaranlagen Gebrauch gemacht. Die Festlegung gilt für die Ausschreibungen im Jahr 2023 und damit bereits für den Gebotstermin zum 1. März 2023. Die Bundesnetzagentur strebt an, auch bei weiteren Technologien in den Ausschreibungen für ausgewogene Rahmenbedingungen zu sorgen.

Die Festlegung wird im nächsten Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht, gab die Agentur auch bekannt.