Der BUND Bundesverband hat am gestrigen Dienstag, 24. Januar,  Klage gegen die Bundesregierung eingereicht, um die Vorlage gesetzlich geregelter Klimaschutz-Sofortprogramme zu erzwingen.

„Die BUND-Klage gegen die Bundesregierung ist extrem wichtig, um auch im Land Baden-Württemberg beim Klimaschutz voranzukommen“, erklärte Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg zugleich und verweist darauf, dass parallel dazu im baden-württembergischen Landtag eine Anhörung zur Novelle des Landesklimaschutzgesetzes stattfindet , bei der Sylvia Pilarsky-Grosch, Rede und Antwort stehen wird.

"Die BUND-Klage gegen die Bundesregierung ist extrem wichtig, ... " Sylvia Pilarsky- Grosch,  bild Frank Müller , BUND BW Pilarsky-Grosch
Die BUND-Klage gegen die Bundesregierung ist extrem wichtig, … ” Sylvia Pilarsky- Grosch, bild Frank Müller , BUND

„Gerade die Forderungen unserer Bundesebene zu Sofortprogrammen zu Gebäuden und Verkehr sind bedeutend, da den Bundesländern hier in vielen Details die Hände gebunden sind“, erklärt Sylvia Pilarsky-Grosch und betont  „…obwohl auch die baden-württembergische Landesregierung selbst handeln kann, unterlässt sie es sowohl beim Bereich Wärme als auch bei der Mobilität weitgehend. Bei letzterem verweist die Landesregierung auf ein eventuell dieses Jahr kommendes Landesmobilitätsgesetz und verschleppt damit den Klimaschutz um ein weiteres Jahr. Zentral fürs Vorankommen wäre hier ein Moratorium für Straßenneu- und Straßenausbauten.“

So sehen die BUND-Forderungen auf Landesebene in der Mobilität aus:

Vorrangiger Regelungsbedarf:

Straßenbaumoratorium mit einer umgehenden Einstellung aller Straßenneu- und Straßenausbauten im Außenbereich auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene

Verbesserung von ÖPNV und Umweltverbund; Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Umsetzung der Mobilitätsgarantie
Weitere Bereiche:

Verkehrsvermeidung, Forcierung der Antriebswende mit kleineren, leichteren, effizienteren Fahrzeugen, Verpflichtende Erstellung von Klimamobilitätsplänen, Mobilitätspass, Ausdehnung der Lkw-Maut auf Landesstraßen, Wegfall der Stellplatzpflicht in der Landesbauordnung., Förderprogramme an verbindlichen Klimaschutzzielen orientieren…
Zum Hintergrund:seiner Klage gibt der BUND bekannt
Der BUND Bundesverband verklagt die Bundesregierung wegen Nichteinhaltung der im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschriebenen Treibhausgas-Sektorziele für Verkehr und Gebäude (Im Verkehrssektor wurden die für 2021 erlaubten Emissionsmengen um 3,1 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen, im Gebäudesektor um 2,5 Millionen Tonnen überschritten. Für 2022 ist eine erneute Überschreitung zu erwarten). Der Umweltverband verlangt in seiner beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereichten Klage den Beschluss von Sofortprogrammen, wie sie das KSG vorsieht (Paragraf 8). Diese Sofortprogramme müssen Maßnahmen zur Einhaltung der jährlichen Sektor-Ziele beinhalten. Eine vorherige Aufforderung des Verbandes, ein wirksames Sofortprogramm vorzulegen, ließ die Bundesregierung ungenutzt verstreichen.