„Die neue Förderrichtlinie für Bürgerenergiegesellschaften setzt genau an dem Punkt an, an dem viele Bürgerenergiegesellschaften am dringendsten Unterstützung brauchen: in der Planungsphase“, lobte am gestrigen Montag, 09. Januar, der Bundesverband WindEnergie (BWE) . Die neue Förderrichtlinie ist am 1. Januar 2023 offiziell in Kraft getreten. Die frühe Kostenübernahme “…ist aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Akteursvielfalt“, kommentierte Hermann Albers, Präsident BWE.

" …..„Mit maximal 200.000 Euro ist der Förderbetrag aus unserer Sicht nicht ausreichend hoch angesetzt ....!" Hermann Albers überbringt seine Botschaften immer mit einem Lächeln
” …..„Mit maximal 200.000 Euro ist der Förderbetrag aus unserer Sicht nicht ausreichend hoch angesetzt ….!” Hermann Albers überbringt seine Botschaften immer mit einem Lächeln

Anträge können seit Inkrafttreten der Förderrichtlinie ab dem 1. Januar 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Förderfähig im Sinne der neuen Richtlinie sind Kosten für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land bis zu einer Gesamtgröße von 25 MW pro Antragsteller*in. Anrechnungsfähig sind dabei sämtliche Vorarbeitskosten (Machbarkeitsstudien, Standortanalysen, etc.), Kosten für Gutachten zur Änderung von Bebauungsplänen sowie Kosten für Rechts- und Steuerberatungsleistungen. Die Förderhöhe beträgt dabei bis zu 70 Prozent der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten. Die Obergrenze für die Förderung liegt allerdings bei 200.000 Euro. Diese Grenze war durch die europäische De-Minimis-Verordnung vorgegeben.

„Mit maximal 200.000 Euro ist der Förderbetrag aus unserer Sicht nicht ausreichend hoch angesetzt, um die tatsächlichen Kosten in der Frühphase der Vorhaben zu decken“, bilanziert Hermann Albers.  Dennoch, so befindet er,  „…ist die neue Förderrichtlinie ein wichtiger Beitrag dafür, den Zubau der Windenergie an Land in den kommenden Jahren mit mehr Schwung voranzutreiben. Beteiligung und Wertschöpfung vor Ort sind wichtige Kriterien zur Schaffung von Akzeptanz in den Standortgemeinden. Daher sind alle Maßnahmen, die Einnahmen vor Ort verankern und eine breitere Teilhabe ermöglichen, ausdrücklich zu begrüßen. “

Bereits am vergangenen Freitag, 06. Januar, befand der BWE die für den Klimaschutz erforderliche Erneuerbare Energie und die notwendige Energiesouveränität Deutschlands im Kontext der aktuellen geopolitischen Situation „…bedingen einen erheblichen Zubau von Windenergie auf See.

Das novellierte Windenergie-auf-See-Gesetz sieht vor, mindestens 30 Gigawatt (GW) im Jahr 2030 am Netz zu haben. Das jährliche Ausschreibungsvolumen ab dem Jahr 2027 soll auf grundsätzlich vier GW erhöht werden, sodass das Mindestziel von 40 GW bis 2035 deutlich übertroffen werden könnte.

"...bekannt geben  was realisiert wurde, was geplant ist und welche Weichenstellungen erforderlich sind,......; Offshore-Windpark Borkum West in der Nordsee Borkum West offshore wind farm in the North Sea Anlagen/turbines: 40 x Adwen AD 5-116  13.8.2015 (c) Foto: Adwen / Jan Oelker , 2015 jan.oelker@gmx.de
“...bekannt geben  was realisiert wurde, was geplant ist und welche Weichenstellungen erforderlich sind,……”; Offshore-Windpark Borkum West in der Nordsee
Borkum West offshore wind farm in the North Sea
Anlagen/turbines: 40 x Adwen AD 5-116
13.8.2015
(c) Foto: Adwen / Jan Oelker , 2015
jan.oelker@gmx.de

Der Plan des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, dass 2035 bereits 50 GW installiert sind. Mit der neuen Realisierungsvereinbarung vom November 2022 zwischen Bund, Ländern sowie Übertragungsnetzbetreibern wurde die Rolle der Offshore-Windenergie für die Umsetzung der Energiewende sowie für den Klimaschutz unterstrichen und Meilensteine festgelegt.

Die in Deutschland beheimateten Wind-Interessensvertretungen, Bundesverband WindEnergie (BWE), Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore e.V. (BWO), Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE, VDMA Power Systems, Wind Energy Network e.V. (WEN) und WAB e.V., wollen nun  am Montag, 16. Januar, in  einer Online-Pressekonferenz bekannt geben  was realisiert wurde, was geplant ist und welche Weichenstellungen erforderlich sind, um die nationalen Ausbauziele bei gleichzeitig wachsenden internationalen Ausbauzielen für die Windenergie auf See erreichen zu können.