Die EU-Notfall-Verordnung (Verordnung EU 2022/2577) erlaubt EU-Mitgliedsstaaten Ausnahmen von der Artenschutzprüfung und der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung für Erneuerbare Energien, Speicher und Netze vorzunehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Bundeskabinett hat am gestrigen Montag , 30. Januar,  den von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe zur Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung beschlossen. Umwelt- und Energie-Report hat bereits umfänglich berichtet, s. unten.

 „Auch ich bin Bundesminister Habeck dankbar für seine Initiative ..... !" Ingbert Liebing foto vku
Auch ich bin Bundesminister Habeck dankbar für seine Initiative ….. !” Ingbert Liebing foto vku

„Mit der Umsetzung der EU-Notfallverordnung in nationales Recht stellt die Bundesregierung  die von vielen erhofften und erwarteten Weichen für den beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen an Land und auf See sowie den Ausbau von Übertragungsnetzen und neuen Hochspannungsleitungen“, kommentierte gestern, Dienstag, 31. Januar, Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU):

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren stark zu beschleunigen, um private wie staatliche Investitionen zur Transformation des Landes schnell, effizient und zielsicher umsetzen zu können. Für ausgewiesene EE- und Netzgebiete, die bereits eine strategische Umweltprüfung (SUP) durchlaufen haben, entfällt im Genehmigungsverfahren die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der artenschutzrechtlichen Prüfung. Auch Ingbert Liebing erklärte, wie auch zuvor  Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie (BWE): „Ich bin Bundesminister Habeck dankbar für seine Initiative zur zügigen Umsetzung, denn der aktuelle Beschluss ist aus mehreren Gründen richtig und notwendig:

Erstens kann er Genehmigungsverfahren in ausgewiesenen Gebieten zeitlich deutlich beschleunigen. Er trägt damit zum Erreichen der Klimaschutzziele bei. Zweitens kann er das Energieangebot steigern, was Grundlage für niedrige Energiepreise ist. Und drittens verringert dies auch die Abhängigkeit von Energieimporten und trägt zur Versorgungssicherheit bei. Dem Artenschutz soll zudem durch Minderungs- und gegebenenfalls Ausgleichsmaßnahmen dennoch Rechnung getragen werden!“

Für Bundesländer und die Genehmigungsbehörden soll es nun deutlich einfacher werden den Windkraftausbau mit aller Kraft voranzutreiben und Anlagen zügig zu genehmigen. Liebing aber wünscht sich für seinen Verband: „Dies sollte jedoch nicht nur für 18 Monate befristet ermöglicht werden, sondern dauerhaft im EU- sowie nationalem Recht verankert werden. Zudem sollten Erleichterungen auch bei Netzverstärkungsmaßnahmen und auf Verteilnetzebene geschaffen werden.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Windenergie: ” Ich bin Minister Habeck dankbar für diesen Vorstoß !”