Das Bundeskabinett hat am vergangenen Montag, 30. Januar, den von Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe zur Umsetzung der sogenannten EU-Notfallverordnung (Verordnung EU 2022/2577) beschlossen. Umwelt- und Energie-Report hat ausführlich berichtet, s. unten. Damit hat die  Bundesregierung „…einen Windausbau-Beschleuniger auf den Weg gebracht, wie wir ihn noch nicht hatten.“, lobte Habeck quasi

Nun auch: Beschleunigung für die Installation von Solarenergieanlagen . U +E
Nun auch: Beschleunigung für die Installation von Solarenergieanlagen . U +E

das Kabinett und besonders sich selbst und sein Haus. Die Formulierungshilfe wird nun dem Bundestag zugeleitet. Die sogenannte EU-Notfallverordnung,  enthält auch weitere Regelungen zur Beschleunigung, die unmittelbar anwendbar sind und deshalb nicht in nationales Recht umgesetzt werden müssen: Hier nun die weiteren Regelungen:

  • Bei Repowering von erneuerbaren Anlagen oder Netzverstärkungsmaßnahmen wird die UVP auf eine Deltaprüfung begrenzt, also auf die Mehrbelastung der neuen Anlage oder Leitung im Vergleich zur bestehenden Anlage oder Leitung. Bei Repowering von Solaranlagen kann die UVP-Pflicht unter bestimmten Umständen gänzlich entfallen.
  • Beschleunigung für die Installation von Solarenergieanlagen: Die Dauer von Genehmigungsverfahren für die Installation von Solarenergieanlagen (auch Dach-PV und PV auf künstlichen Strukturen wie z.B. Deponien) wird auf drei Monate verkürzt. Darüber hinaus müssen die nationalen Genehmigungsbehörden bei PV-Anlagen auf künstlichen Strukturen keine Prüfung vornehmen, ob das Projekt eine UVP erfordert, oder eine spezielle UVP durchzuführen wäre. Für Anlagen unter 50 kW gilt zusätzlich eine Genehmigungsfiktion.
  • Beschleunigung des Wärmepumpenausbaus: Die Verordnung begrenzt die Dauer der Genehmigungsverfahren grundsätzlich auf einen Monat für die Installation von Wärmepumpen mit einer elektrischen Leistung von weniger als 50 MW und auf drei Monate bei Erdwärmepumpen. Zudem wird ein Anschlussrecht für Wärmepumpen bis 12 kW bzw. bis 50 kW im Eigenverbrauch etabliert.
  • Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Kabinett stellt Weichen für beschleunigten Ausbau von Windenergieanlagen
  • und auch: Auch der beschleunigte Ausbau von Stromnetzen ist möglich
  • und weiter: Windenergie: „Ich bin Minister Habeck dankbar für diesen Vorsteoß