Die Bundesnetzagentur  hat gestern, Mittwoch, 15. Februar, eine Konsultation zum Rabatt an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen gestartet. Es ist beabsichtigt, die Höhe des im vergangenen Jahr eingeführten Rabattes fortzuschreiben, verkündete die Agentur in dem Zusammenhang.

"Rabatt an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen...";  Sitz der Bundesnetzagentur in BonnSitz der Bundesnetzagentur in Bonn
“Rabatt an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen…”; Sitz der Bundesnetzagentur in Bonn

Für das Jahr 2023 wurde der Rabatt in Höhe von 40 Prozent erstmalig eingeführt im Interesse einer höheren Versorgungssicherheit. Er wird bisher für Jahres- und Quartals-Kapazitätsprodukte an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen in das Fernleitungsnetz gewährt. Die Bundesnetzagentur setzte damit – nach eigener Darstellung – einen Anreiz für kontinuierliche LNG-Lieferungen nach Deutschland.

Die Konsultation ist Bestandteil des Festlegungsverfahrens MARGIT. Das Festlegungsverfahren MARGIT 2024 gibt Berechnungsfaktoren vor, die auf die Entgeltbildung von Fernleitungsnetzbetreibern im Kalenderjahr 2024 Einfluss nehmen. Zu diesen Faktoren zählen neben dem Rabatt an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen auch Preisaufschläge für unterjährige Kapazitätsprodukte und Abschläge für unterbrechbare Kapazitätsprodukte. Grundlage dieses jährlichen Verfahrens ist der europäische Netzkodex für harmonisierte Fernleitungsentgeltstruk-turen (Network Code Tariff).

Das Festlegungsverfahren ist aufgrund europäischer Vorgaben im Mai 2023 abzuschließen. Die Konsultation ist öffentlich. Stellungnahmen können bis zum 15. März 2023 eingereicht werden.