Nachdem die Bundesregierung und die EU-Kommission sich am späten Freitagabend darauf geeinigt hatten, dass auch nach dem Jahr 2035  die Neuzulassung von Verbrennungsmotoren in der EU erlaubt sein soll, verkündete am Tag darauf, am vergangenen Samstag, 25. März, mit gewissem Stolz  Bundesverkehrsminister Volker Wissing: „In sehr detaillierten und konstruktiven Verhandlungen ist es uns gelungen, im Rahmen der Regulierung zu den Flottengrenzwerten das Element der

"Damit wurde auch ein wichtiger Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt...!" er hat es gerade noch so bis oben geschafft oder ???!!! Volker Wissing
Damit wurde auch ein wichtiger Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt…!” …er hat es gerade noch so bis oben geschafft oder ???!!! Volker Wissing, bild sandra steins

Technologieneutralität sicherzustellen.

Damit ist der Weg frei, dass Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die ausschließlich CO2-neutrale Kraftstoffe tanken, auch nach 2035 neu zugelassen werden können. Damit wurde auch ein wichtiger Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Es wurden konkrete Verfahrensschritte und ein konkreter Zeitplan verbindlich fixiert. In einem ersten Schritt soll eine Fahrzeugkategorie e-fuels-only geschaffen und anschließend in die Flottengrenzwertregulierung integriert werden. Wir wollen, dass der Prozess bis Herbst 2024 abgeschlossen ist.

Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die zuletzt guten und zielorientieren Gespräche. Es ging immer darum, den Trilogprozess zu konkretisieren und zwar um den für die gesamte Europäische Union so wichtigen Punkt der Technologieoffenheit. Damit eröffnen wir für die Bevölkerung wichtige Optionen in Richtung einer klimaneutralen und bezahlbaren Mobilität.“

Auf EU-Ebene war das Ende des Verbrennungsmotors in Europa zuvor schon  fast besiegelt. Doch dann  wollte der deutsche  Verkehrsminister die Verbrenner-Zukunft mit der Ausnahme für E-Fuels sichern. Die bestehende Regelung zu den Flottengrenzwerten bis 2035 müsse nicht geändert werden, hatte Wissing zuvor erklärt.  Allerdings solle die EU-Kommission rechtsverbindlich erklären, bis Herbst 2023 eine Lösung zu finden  wie Neuwagen mit Verbrennungsmotor auch nach 2035 zulassungsfähig bleiben, wenn diese ausschließlich mit den aufwendigen  E-Fuels  betrieben werden. Diese Regelungen müssen die  beteiligten Experten jetzt noch erarbeiten.