Deutschland und 19 andere EU-Staaten haben der EU-Kommission nicht fristgemäß mitgeteilt, wie sie die EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Umwelt- und Energie-Report hatte am gestrigen Dienstag, 28. März, ausführlich berichtet. Die Kommission hatte am vergangenen Montag, 27. März, angekündigt ,  die Staaten erhalten deshalb,  als erste Stufe in einem höchstens dreistufigen EU-Vertragsverletzungsverfahren, ein sogenanntes Aufforderungsschreiben. Umwelt- und Energie-Report hat inzwischen beim zuständigen Bundesgesundheitsministerium die aktuelle Lage angefragt und wollte wissen, warum die EU-Trinkwasserrichtlinie noch nicht  in nationales Recht umgesetzt wurde.

„Deutschland und 19 andere EU-Staaten haben der EU-Kommission nicht fristgemäß mitgeteilt, wie sie die EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. ...!"
„… nicht fristgemäß mitgeteilt, wie  die EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde …!”

Das Ministerium äußerte sich am gestrigen Dienstag, 28. März dazu. Hier die authentische Stellungnahme:

„Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 erfolgt durch mehrere Gesetzes- und Verordnungsänderungen im Zuständigkeitsbereich verschiedener Ressorts.

Ein Großteil der neuen Richtlinien-Vorgaben wird im Trinkwasserrecht umgesetzt. Hierfür wurde 2022 durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 4. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2150) die Rechtsverordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz erweitert. Parallel dazu wurde eine Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vorbereitet, mit der neben einer vollständigen Neufassung der Trinkwasserverordnung zugleich auch die im Lebensmittelrecht erforderlichen Anpassungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vorgenommen werden. Diese Verordnung liegt dem Bundesrat in seiner Sitzung am 31. März 2023 zur Beratung vor (Bundesrats-Drucksachen 68/23 und 68/1/23). Die Ausschüsse haben die Zustimmung zur Verordnung mit der Maßgabe von Änderungen empfohlen. Bei Vorliegen der Zustimmung leitet BMG umgehend das Verkündungsverfahren ein.

Die Umsetzung von weiteren Vorgaben der Richtlinie (EU) 2020/2184 erfolgt im Wasserrecht. Dazu wurden durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 4. Januar 2023 Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes vorgenommen; weitere Regelungen sollen auf Verordnungsebene folgen.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht : Deutschland muss EU-Trinwasserrichtlinie umsetzen …!!!“

und auch: Wasserpolitik: Wir müssen schneller handeln als bisher …!“