Die EU-Kommission hat am gestrigen Montag, 20. März, vorgeschlagen, die EU-Notstandsgesetzgebung zur koordinierten Senkung der Erdgasnachfrage  über den 31. März 2023 hinaus zu verlängern, und zwar um ein Jahr.

"Zur Senkung der Erdgasnachfrage: EU-Notstandsgesetzgebung verlängern..."; Kadri Simson
Zur Senkung der Erdgasnachfrage: EU-Notstandsgesetzgebung verlängern…”; Kadri Simson

Vor dem Hintergrund eines schwierigen globalen Erdgasmarktes ist es wichtig, dass sich Europa bereits jetzt auf den nächsten Winter vorbereitet. Weitere Gas-Sparmaßnahmen sollen so  der EU helfen, ihre Ziele für die Auffüllung der Erdgasspeicher zu erreichen und die Versorgungsstabilität zu erhalten. Eine niedrigere und besser gesteuerte Nachfrage kann auch dazu beitragen, die Preisvolatilität zu verringern. Energiekommissarin Kadri Simson sagte: „Wir haben gute Fortschritte bei der Diversifizierung der Versorgung gemacht und unsere Abhängigkeit von Russland verringert, aber die globalen Gasmärkte dürften in den kommenden Monaten angespannt bleiben.“ Eine weitere Senkung der Gasnachfrage werde es erleichtern, das Ziel von 90 Prozent gefüllten Gasspeichern bis zum 1. November zu erreichen.

Die freiwillige Senkung der Gasnachfrage wurde im vergangenen Jahr als Teil des „ Save Gas for Safe-Winter“-Plans eingeführt – einer der Schlüsselmaßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise, die durch die russische Invasion in der Ukraine ausgelöst wurde. Dank freiwilliger Beiträge sank die Gasnachfrage in der gesamten EU zwischen August 2022 und Januar 2023 um mehr als 19 Prozent. Das Ziel von 15 Prozent wurde somit übertroffen, Europa konnte rund 42 Milliarden Kubikmeter Gas einsparen. Das hat erheblich dazu beigetragen, den Druck durch die russischen Versorgungsunterbrechungen zu mildern.

Im Rahmen des vorgelegten Vorschlags würde das freiwillige Ziel, die Gasnachfrage um 15 Prozent zu senken, das für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023 vereinbart wurde, bis März 2024 aufrechterhalten. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten monatlich statt alle zwei Monate über die erzielten Einsparungen berichten. Die Berichte sollten nun nach Sektoren gegliedert sein, um die Überwachung und Ausrichtung der nationalen Maßnahmen zu verbessern. Der Vorschlag, unter   Artikel 122 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union , wird  nun von den EU-Energieministern auf der nächsten Tagung des Energierates am 28. März erörtert.