Das Bundeskabinett hat am gestrigen  Mittwoch, 05. April,  den Entwurf einer Anpassungsnovelle zu den Erdgas-, Wärme- und Strom-Preisbremsengesetzen beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen bestehende Regelungen im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und im Strompreisbremsengesetz (StromPBG) klargestellt, Regelungslücken geschlossen und ein effektiver Vollzug der Energiepreisbremsen gewährleistet werden.

„Licht und Schatten entdeckte  Ingbert Liebingin dem neuen Entwurf...“  foto vku
Licht und Schatten entdeckt  Ingbert Liebingin dem neuen Entwurf…“ foto vku

Licht und Schatten entdeckte  Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) in dem neuen Entwurf.

In dem stehen neuen Entwurf stehen  pragmatischen Lösungen für von der Pandemie oder der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen „…neue unvertretbar aufwändige Korrekturverfahren beim Heizstrom gegenüber“, urteilt Liebing. Doch leisten die Energieversorger mit der Umsetzung der Preisbremsengesetze einen gewaltigen Kraftakt für den Staat, sie haben extrem kurzfristig hoheitliche Aufgaben übernommen, schätzt Liebing die Leistungen der Versorger ein. Und , seiner Ansicht nach , sind Instrumente zur finanziellen Entlastung eigentlich Aufgabe des Staates. Vor dem Hintergrund exorbitant gestiegener Energiepreise im vergangenen Jahr waren die Preisbremsengesetze richtig und wichtig. Wir haben immer gesagt: Wenn es schnell gehen soll, müssen die Gesetze einfach sein.

Weiter kommentiert Liebing den aktuellen Entwurf so: So nachvollziehbar Anpassungen mit dem Ziel größtmöglicher Gerechtigkeit sind: In der Praxis machen sie die Umsetzung der Preisbremsengesetze für Energieversorgungsunternehmen noch komplizierter. Auch ohne Anpassungen ist dies aktuell eine Mammutaufgabe, weil die Preisbremsen bereits sehr kompliziert ausgestaltet sind. Deswegen begrüßen wir ausdrücklich, dass zusätzliche Hilfen für Unternehmen, die wegen Flutkatastrophe oder Corona-Auswirkungen besonders betroffen sind, nun über die Prüfbehörde und nicht die Energieversorger abgewickelt werden. Das ist ein sinnvoller pragmatischer Weg.

Diese Lösung mit pauschalen Einmalzahlungen wäre auch angemessen, wenn eine stärkere Unterstützung für Bezieher von Heizstrom gewollt ist. Die geplanten Sonderregelungen für Heizstrom führen nach diesem Gesetzentwurf aber dazu, dass die Entlastung nachträglich für Millionen von Kunden wieder neu berechnet werden muss. Das führt zu einem Aufwand, der in keinem Verhältnis zu dem Ergebnis steht!“ Deshalb appelliert schließlich  an den Deutschen Bundestag, von dieser Änderung der Preisbremsengesetze abzusehen und einfachere Lösungen, die möglich sind, zu beschließen.

Denn: Beim Thema Erlösabschöpfung werden die Mängel des Gesetzes durch den Kabinettsentwurf nicht behoben. Nach wie vor besteht in vielen Konstellationen das Risiko einer Überabschöpfung. Es ist der Energiewende nicht dienlich, wenn Versorgungsmodelle auf Basis erneuerbarer Energien infolge der Erlösabschöpfung unwirtschaftlich werden.“