Nach dem Atomkraft-Ausstieg am 15. April  befeuert der bayerische Ministerpräsident Markus Söder weiter die Debatte mit dem Vorschlag die Atomkraftwerke in Verantwortung der Länder

Regierungspressekonferenz :Söder: AKW könne man auch in Länderregie betreiben... Gibt es dafür überhaupt eine realistische Perspektive ...!" bild Henning Schacht
Regierungspressekonferenz : “Laut Söder könne man AKW`s auch in Länderregie betreiben… Gibt es dafür überhaupt eine realistische Perspektive …?” bild Henning Schacht

weiter laufen zu lassen. Einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für die „Augsburger Allgemeine“ vom gestrigen Donnerstag 20. April  zufolge unterstützt eine knappe  Mehrheit von 53 Prozent die Pläne des bayerischen Ministerpräsidenten. Doch 42 Prozent lehnen den jüngsten Vorstoß Söders großteils entschieden ablehnen.

Das Thema war zuvor auch während der Regierungspressekonferenz in Berlin heftig diskutiert worden. Vor allem rechtliche Fragen standen im Vordergrund. Eine Journalistenkollegin wollte von Bastian Zimmermann, Sprecher von Steffi Lemke, Ministerin Bundesumweltministerium (BMUV) wissen:

„ Frage: Ich weiß nicht, ob das BMUV der richtige Adressat ist. Ministerpräsident Söder hat offenbar die Idee, dass man AKW auch in Länderregie betreiben könne. Gibt es dafür überhaupt eine realistische Perspektive? Welche rechtliche Grundlage müsste geändert werden, damit so etwas denkbar wäre?

Zimmermann verwies zunächst darauf : „… Sie haben vielleicht schon gesehen, dass sich Ministerin Lemke zu diesem Sachverhalt gestern schon ausführlich geäußert hat. Insofern werde ich mich jetzt nur noch ergänzend äußern.
Konkret beginne ich mit der Rechtsgrundlage. Das Grundgesetz regelt die Zuständigkeit des Bundes für die Nutzung der Atomkraft. Insofern gälte es, das Grundgesetz zu ändern. Ich denke, ich verrate kein

"...Auch dafür gab es bereits keine Mehrheit ...!" ; Markus Söder, bild bundesreg. Steffen Kugler
“…Auch dafür gab es bereits keine Mehrheit …!” ; Markus Söder, bild bundesreg. Steffen Kugler

Geheimnis, wenn ich sage, dass auch der Bundesrat Initiativen zur Änderung des Grundgesetzes ergreifen könnte. Es ist auch kein Geheimnis, dass Bayern Mitglied des Bundesrates ist. Insofern muss Herr Söder diese Forderung gar nicht an den Bund richten, sondern kann, wenn er will, im Bundesrat selbst tätig werden.

Die Journalistin gab sich mit Zimmermanns Antwort nicht ganz zufrieden und fasste nach: „Zusatzfrage: Das würde also eine Grundgesetzänderung mit einer Zweidrittelmehrheit bedeuten, für die es derzeit keinerlei Perspektive gibt. Teilen Sie diese Einschätzung?“

Bastian Zimmermann gab sich gelassen: „Ich tue mich etwas schwer damit, dies zu teilen, weil ich diesen Vorstoß damit in gewisser Weise aufwerten würde und spekulieren müsste. Aber ich kann vielleicht darauf verweisen, dass Bayern schon im vergangenen Winter einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Laufzeiten im Bundesrat vorgelegt hat. Das war ein Gesetzentwurf, für den eine einfache Mehrheit erforderlich war. Auch dafür gab es bereits keine Mehrheit !“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: DerAtomausstieg macht unser Land sicherer

und auch: Atomkraftwerke ein Milliardengrab