Das neue Einwegkunststofffondsgesetz verpflichtet Herstellerinnen und Hersteller die Kosten für in Straßen oder Parks anfallende Abfälle von Einwegkunststoffprodukten zu tragen, gab am vergangenen Freitag, 19. Mai, das Umweltbundesamt (UBA) bekannt. Und UBA-Präsident Dirk Messner

"...Abfall bekommt einen Preis  ...!"
“...Abfall bekommt einen Preis …!”

prognostizierte sogleich: „Ich bin sicher, dass der Einwegkunststofffonds einen wichtigen Beitrag zur Sauberkeit des öffentlichen Raums leisten wird. Abfall bekommt einen Preis – das setzt wichtige Anreize zum Verzicht auf Einwegkunststoffprodukte und gegen das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen, Plastikbechern oder Plastiktüten“.

Seit über zehn Jahren führte der NABU auf den Ostseeinseln Fehmarn und Rügen ein sogenanntes Spülsaum-Monitoring durch. Die Strecken werden von NABU-Aktiven auf angespülten Müll untersucht, unterstützt werden sie dabei vom NABU Bundesverband. Die Strandabschnitte liegen auf Fehmarn in den drei Naturschutzgebieten Wallnau, Krummsteert-Sülsdorfer Wiek und Grüner Brink und auf Rügen in Glowe, Nobbin, Granitz und Mukran, gab NABU schon vor einiger Zeit bekannt.  Zwar hatten die Ergebnisse abgenommen, waren aber immer noch schlimm.

Nun müssen die  Unternehmen   eine Abgabe in den Einwegkunststofffonds zahlen , der am Umweltbundesamt (UBA) angesiedelt ist und über die digitale Plattform DIVID verwaltet wird. Die Plattform ermöglicht dem UBA eine digitale Abwicklung aller Registrierungen und Einzahlungen abgabepflichtiger Herstellerinnen und Hersteller sowie die Ausschüttung der Mittel insbesondere an Städte oder Gemeinden.

Zählungen jahrelanger Spülsaumsammlungen zeigen, dass Kunststoffe zwischen 80-85 Prozent der Abfälle an europäischen Stränden ausmachen; 50 Prozent davon sind Einwegkunststoffprodukte. Für Hersteller von To-Go-Lebensmittelbehältnissen oder Tabakfilter(-produkte) und andere

„...das setzt wichtige Anreize zum Verzicht auf Einwegkunststoffprodukte...  !" Dirk Messner, bild uba
„…das setzt wichtige Anreize zum Verzicht auf Einwegkunststoff-produkte… !” Dirk Messner, bild uba

Einwegkunststoffartikeln gilt ab 2024 die erweiterte Herstellerverantwortung – das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, sich insbesondere an den Kosten für öffentliche Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum sowie der Abfallberatung zu beteiligen. Details dieser Kostentragung regelt das Einwegkunststofffondsgesetz.

In den Einwegkunststofffonds zahlen betroffenen Hersteller, welche bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen, abhängig von Produktart und Masse, ein. Städte und Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts können ihre Sammlungs- oder Reinigungsmaßnahmen und andere erstattungsfähigen Leistungen an das Umweltbundesamt    melden. Die eingezahlten Mittel werden dann anteilig an sie ausgeschüttet.

Das UBA verwaltet den Einwegkunststofffonds samt Register für Hersteller und Anspruchsberechtigte digital über die Einwegkunststoff-Plattform DIVID. Ab 2024 wird sie für Herstellern und Anspruchsberechtigte für Registrierungen und Meldungen bereitstehen. Ab 2025 bestimmt das UBA die von den einzelnen Herstellern zu zahlende Abgabenhöhe sowie die Höhe der Auszahlungen an Städte, Gemeinden und andere Anspruchsberechtigte. Des Weiteren ist das UBA zuständig für die Einordnung von Einwegkunststoffprodukten, die Bestimmung der Produktart und die Feststellung, ob jemand ein Hersteller im Sinne des Einwegkunststofffondsgesetzes ist.
Bei der Aufgabenwahrnehmung wird das UBA teilweise durch die Einwegkunststoffkommission unterstützt. Dieses noch zu errichtende Beratungsgremium besteht aus Vertretern der betroffenen Wirtschaft, der Anspruchsberechtigten sowie der Entsorgungs-, Umwelt- und Verbraucherverbände. Das UBA stellt die Geschäftsstelle der Einwegkunststoffkommission.

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und auch: “… ein wichtiger Baustein mehr für mehr Stadtsauberkeit …!”