Die Bundesregierung will das Düngerecht in Deutschland zielgerichtet gestalten. Dadurch soll eine bedarfsgerechte Ernährung der Pflanzen ermöglicht, gleichzeitig der Wasserschutz vorangetrieben sowie das Verursacherprinzip gestärkt werden. Nach der Ressortabstimmung des Entwurfs für das neue Düngegesetz hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am vergangenen Donnerstag, 27. April,  die Anhörung der Länder und Verbände gestartet. Ziel ist es, äußerte das BMEL zugleich, das Düngegesetz vor dem Sommer im Kabinett zu beschließen, um ein Inkrafttreten noch in diesem Jahr zu ermöglichen.

 "Einige Regionen in Deutschland kämpfen seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern. Betroffen sind vor allem Regionen mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau...!" Cem Oezdemir , Minister für Landwirtschaft und Ernährung ,Buendnis 90/Die Gruenen Bundestag
Einige Regionen in Deutschland kämpfen seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern…!” Cem Oezdemir , Minister für Landwirtschaft und Ernährung ,Buendnis 90/Die Gruenen Bundestag

Um die Düngeregeln zukunftsfest auszurichten, hat das BMEL ein Paket auf dem Weg aus geändertem Düngegesetz, angepasster Stoffstrombilanzverordnung und einer neuen gesetzlichen Vorschrift, mit der ein Düngemonitoring ermöglicht werden soll, auf den Weg gebracht. Im ersten Schritt erfolgt danach die Anpassung des Düngegesetzes. Nötig ist dies, dem BMEL zufolge , insbesondere vor dem Hintergrund einer jahrelangen Auseinandersetzung mit der EU- Kommission bezüglich der Nitratbelastung. Denn in vielen Regionen Deutschlands gefährden Überdüngung und Nitratbelastung die natürlichen Ressourcen und verursachen hohe Kosten bei der Trinkwasseraufbereitung. Das geplante Düngepaket soll Strafzahlungen an die EU dauerhaft abwenden, den Betrieben Planungssicherheit geben und Ressourcen schützen.

Die Anpassungen des Düngegesetzes sind  deshalb rechtlich notwendig, um EU-Recht umzusetzen, die Stoffstrombilanz-Verordnung zu optimieren und eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung einführen zu können. Zudem wird damit  eine neue EU-Verordnung zum Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten in nationales Recht umgesetzt. Die Regelungen sorgen dann dafür, dass sichere und wirksame EU-Düngeprodukte zur Verfügung stehen.

Das BMEL gab weiter bekannt, dass es parallel zur Änderung des Düngegesetzes an einer Änderung der Stoffstrombilanzverordnung arbeitet. Die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen sind aber  nun schon  im Änderungsentwurf des Düngegesetzes berücksichtigt. Sie dienen der Umsetzung auf der Basis des vorgelegten Ergebnisberichts zur Evaluierung der Stoffstrombilanzverordnung, der dem Deutschen Bundestag im Dezember 2021 vorgelegt wurde. Das Ziel: den nachhaltigen und ressourcenschonenden Umgang mit Nährstoffen im Betrieb sichern.

Die Änderung des Düngegesetzes soll weiterhin dazu führen, dass künftig die Düngedaten landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen einer Monitoringverordnung nachvollzogen und bewertet werden können. Mit der Monitoringverordnung soll überprüft werden, wie wirksam die geltenden Düngeregeln sind. Die Betriebsdaten sollen mittelfristig die Basis bilden, um das Verursacherprinzip noch stärker zu berücksichtigen. Zudem soll diese Datenbasis bei zukünftigen Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen, gezieltere Maßnahmen zu erarbeiten – zum Beispiel um Betriebe zu entlasten, die schon wasserschonend arbeiten.

Einige Regionen in Deutschland kämpfen seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern. Betroffen sind vor allem Regionen mit intensiver Tierhaltung oder intensivem Gemüseanbau. Zu hohe Stickstoffeinträge in unsere Böden gefährden die biologische Vielfalt, überdüngen die Gewässer und verschärfen die Klimakrise. Die hohen Nitratbelastungen in Grundwasser und in Flüssen, Seen und Feuchtgebieten gefährden die Ökosysteme und erhöhen die Kosten für die Bereitstellung sauberen Trinkwassers. Im deutschlandweiten Durchschnitt liegt der Stickstoffüberschuss derzeit bei etwa 80 Kilogramm pro Hektar.