„In Zukunft müssen 2.000 Windenergieanlagen (WEA) pro Jahr errichtet werden. Das entspricht über 30.000 Transportgenehmigungen”, so Hermann Albers, Präsident des Bundesverband Windenergie (BWE) . „Mit der derzeitigen Genehmigungsdauer von sechs Wochen und mehr ist das nicht zu schaffen.

Für den BWE kommentierte Albers am vergangenen Freitag 28. April, den Referentenentwurf des Genehmigungsbeschleunigungsgesetzes der Bundesregierung und erklärte mit dem

 „Mit der derzeitigen Genehmigungsdauer von sechs Wochen und mehr ist das nicht zu schaffen.....!" Hermann Albers überbringt seine Botschaften immer mit einem Lächeln
Mit der derzeitigen Genehmigungsdauer von sechs Wochen und mehr ist das nicht zu schaffen…..!” Hermann Albers überbringt seine Botschaften immer mit einem Lächeln

Genehmigungsbeschleunigungsgesetz setze die Bundesregierung zwar  die Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes um. Aber, kommentierte Albers weiter: „…eine deutliche Leerstelle sieht der BWE beim Thema Transport. Für eine Windenergieanlage (WEA) sind rund 15 Groß- und Schwerlasttransporte nötig!“ Rückblickend: „ Für 551 WEA im Jahr 2022 waren somit 8.265 Transportgenehmigungen erforderlich.

Die Bundesregierung muss diese Lücke im Entwurf schließen und die Behörden in die Lage versetzen, die wachsende Zahl an Anträgen zügig zu bearbeiten.” Albers verweist darauf, der BWE habe in der Vergangenheit zahlreiche Vorschläge  vorgelegt, wie diese Situation verbessert werden kann.

Im Luftverkehrsgesetz sollte klargestellt werden, dass nur die Genehmigungsbehörde das Verfahren führt und deshalb auch nur sie die Fristen verlängern und im Falle rechtswidriger Verweigerung der Luftfahrtbehörde die Zustimmung ersetzen darf. „Laut dem Entwurf kann die zuständige Luftfahrtbehörde eine Verlängerung der Frist zur Zustimmung herbeiführen. Damit würde der Bock zum Gärtner gemacht, denn die Behörde könnte ihre eigenen Fristen selbst verlängern”, kritisiert  Albers. Weiter moniert er im Bundesfernstraßengesetz fehlt die Festlegung verbindlicher Anforderungen für die Prüfung der Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Straßenverkehrs durch Windenergieanlagen und die ausreichende Sicherung der Erschließungszuwegung.

Eine weitere Lücke besteht – aus Sicht von Albers und dem BWE also – nach erster Durchsicht des Referentenentwurfs bei der Berücksichtigung des Modernisierungspakets, das der Koalitionsausschuss am 28.März beschlossen bzw. angekündigt hat. Die dort aufgenommenen Erleichterungen für die Errichtung von Windenergieanlagen entlang von Bahnschienen finden sich nicht im vorliegenden Entwurf wieder. Damit „an Bundesstraßen mehr Windkraftanlagen errichtet werden können” – wie es angekündigt wurde – bedarf es somit weiterer Anpassungen.  „Die Bundesregierung sollte gründlich prüfen, welche Maßnahmen sie an anderen Stellen schon beschlossen hat und den Entwurf entsprechend anpassen”, fordert Albers.